Steuern & Versicherungen


Steuer und Versicherung - woran muss ich in der Ausbildung denken?

Muss ich als Auszubildender schon eine Steuererklärung machen und welche Versicherungen sollte ich abschließen? Der erste Teil der Frage wird klar mit âEURsJaâEUR~ beantwortet, ist aber ebenso differenziert zu betrachten wie die Frage nach der Versicherung.

Ausbildung, Finanzen, Steuer, Versicherung

Wenn es in der Ausbildung zum Thema Steuer kommt, stellt sich für den Auszubildenden die Frage: Werde ich als Azubi genauso ein- gestuft wie ein âEURsnormalerâEUR~ Arbeit- nehmer? Die Steuerklasse ist schließlich entscheidend für die Steuerhöhe. In der Regel werden Auszubildende in die Steuerklasse I eingestuft, die Steuerklasse für ledige Arbeitnehmer ohne Kinder. Ledige Auszubildende mit Kind/ern werden nach Steuerklasse II und verheiratete Auszubildende/Arbeitnehmer nach Steuerklasse III besteuert.


Lohnsteuerkarte nicht vergessen

Wichtig für die Steuererklärung und den Lohnsteuerjahresausgleich eines Kalenderjahres ist vor allem die Lohnsteuerkarte, die jeder Azubi zu Beginn seiner Ausbildung erhält, oder die elektronische Lohnsteuerjahresbescheinigung, die wichtige Angaben zu Lohn, bezahlter Steuer sowie Renten- und Sozialversicherungsbeiträgen enthält. Alles Weitere wird in einem amtlichen Vordruck der Steuererklärung für âEURsNichtselbstständigeâEUR~ (Bezeichnung: Anlage N) angegeben und beantragt. Auch Werbungskosten (Lernmaterial u.ä.), Sonderausgaben und so genannte außergewöhnliche Belastungen kann der Auszubildende hier anführen. Was im Einzelnen für Azubis bei der Steuer möglich ist, lässt sich bei genauerer Information recherchieren.

Arbeitnehmersparzulage bei der Steuer beantragen

Um alle Möglichkeiten auszuschöpfen, empfiehlt es sich für Auszubildende, in der Steuererklärung die Arbeitnehmersparzulage zu beantragen. Da die meisten Auszubildenden aufgrund des zu geringen jährlichen Bruttoeinkommens während ihrer Ausbildung keine Lohnsteuer bezahlen, können sie auch nicht im Rahmen der Antragsveranlagung des Arbeitnehmers zu viel gezahlte Lohnsteuer erstattet bekommen. Doch die Arbeitnehmersparzulage bei vermögenswirksamen Leistungen können Auszubildende durchaus als staatliche Zulage beantragen.

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