Steuern & Versicherungen Teil 2


Eine gute Versicherung

Die Frage der richtigen und notwendigen Versicherung/en ist ebenso wichtig wie die Frage nach den steuerlichen Möglichkeiten und Notwendigkeiten. Grundsätzlich ist jeder Azubi verpflichtet, in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert zu sein. Das Gesetz regelt dies, indem Auszubildende prinzipiell in der gesetzlichen Sozialversicherung (hierzu gehören Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung) pflichtversichert sind.
Der Arbeitnehmer/Auszubildende und der Arbeitgeber übernehmen jeweils die Hälfte der anfallenden Beitragssätze der Krankenkasse. Die Wahl der richtigen Krankenkasse gestaltet sich oft schwierig, da die Informationen der Krankenkassen meist sehr undurchsichtig sind. Für einen Azubi empfiehlt sich daher ein individueller Vergleich anhand der eigenen Anforderungen an die Krankenkasse, bezüglich der Beitragshöhe und der gebotenen Leistungen.


Warum zur gesetzlichen noch freiwillige, private Versicherungen?

Zusätzlich zur Absicherung durch das gesetzliche Sozialversicherungssystem kann es für Auszubildende sinnvoll sein, auch eine freiwillige, private Versicherung abzuschließen. Für eine freiwillige Versicherung spricht zum einen, dass eine solche private Ergänzungsversicherung die eigene Rente sichern und erhöhen kann - da die Leistungsfähigkeit des Sozialversicherungssystems bei der laufenden Bevölkerungsentwicklung voraussichtlich sinken wird. Zum anderen decken freiwillige Versicherungen mögliche bzw. bestehende Lücken der gesetzlichen Versicherung ab - z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine private Krankenzusatz-, eine private Haftpflicht- und eine private Unfallversicherung.

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