Ausbildungsbeihilfe Teil 2


Noch mehr Unterstützung vom Staat: UBV

Eine weitere Förderungsmöglichkeit vom Staat neben der Ausbildungsbeihilfe kann der Azubi bereits vor seiner Ausbildung nutzen: die Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung (UBV). Ausbildungssuchende können diese unterstützenden Leistungen für die ihnen entstandenen Kosten bei den Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz beantragen. Hierzu gehören Bewerbungskosten für das Erstellen und Versenden von Bewerbungsunterlagen ebenso wie die Reisekosten für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen.


Sonderausgaben

Jährlich können bis zu 260 Euro Bewerbungskosten und zusätzlich dazu Reise- und gegebenenfalls Üebernachtungskosten übernommen werden. Die Formulare zur Beantragung der Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung können Auszubildende nach einem Beratungsgespräch in der zuständigen Arbeitsagentur erhalten.

<< | 1 | 2 |

Ähnliche Themen

News und Aktuelles