Rechte & Pflichten von Azubis


Kenne deine Rechte und Pflichten als Azubi

Die ganze Ausbildung lang Kaffee kochen und für den Chef Privatbesorgungen machen? So geht es nicht, dafür gibt es die Ausbildungsgesetzte und den Ausbildungsvertrag. Doch wo es Rechte gibt, sind auch Pflichten seitens des Azubis einzuhalten.

Ausbildung, Rechte, Pflichten, Azubi

Zu Beginn der Ausbildung schließen Azubis und Ausbilder einen schriftlichen Ausbildungsvertrag ab. Darin geregelt sind sämtliche Formalitäten von der Dauer bis zur Vergütung der Ausbildung, aber auch die Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Die Rechte und Pflichten beruhen in der Regel auf dem allgemeinen Arbeitsrecht und dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Als Azubi hat man also gesetzlich geregelte Pflichten zu erfüllen - genießt aber auch Rechte und an deren Wahrung hat sich der ausbildende Betrieb zu halten.


Plfichtprogramm für Azubis: Lernen, Berichtsheft und Berufsschule

Die grundlegenste Pflicht der Azubis ist es, den Ausbildungsberuf mit größtem  Bemühen zu erlernen und sich die Kenntnisse und Fertigkeiten des Berufes anzueignen (Lernpflicht).

Während der Ausbildungszeit führt der Lehrling ein Berichtsheft, in dem Wochenberichte, Monatsberichte und andere Beschreibungen vermerkt werden sollen. Diese Form des Ausbildungsnachweises bleibt unbenotet, stellt allerdings eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung dar.

Der Berufsschulunterricht ist neben der Zeit im Betrieb wesentlicher Bestandeteil der Ausbildung. Darum ist die Teilnahme am Berufsschulunterricht Pflicht für alle Azubis. Im einzelnen unterliegt die Berufsschulpflicht unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern, so dass sich eine genaue Information vor Ort empfiehlt. An der Berufsschule werden Zwischen- und Abschlussprüfungen durchgeführt, die der Azubi für seinen Abschluss ablegen muss.

Der Ausbildungsvertrag: Rechte und Pflichten für Azubis

Probezeit und Kündigung

Im Berufsausbildungsvertrag festgelegt ist die Ausbildungsdauer der Azubis. Die liegt zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Es wird eine Probezeit festgelegt, die mindestens einen bis maximal vier Monate betragen kann. In der Probezeit sollen der Azubi wie der Ausbilder die Entscheidung und die Eignung für den gewählten Beruf prüfen. Einer der Rechte sind die Kündigung, die von beiden Seiten jederzeit ohne Nennung eines Grundes möglich ist.

Ausbildungsverlängerung und Ausbildungsverkürzung

Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet mit Bestehen der Abschlussprüfung. Sollte einer der Azubis die Prüfung nicht bestehen, hat er ein Recht auf  Ausbildungsverlängerung und bis zu zweimaliger Prüfungswiederholung. Des Weiteren haben Azubis Rechte auf eine Ausbildungsverkürzung und bei besonders guten Leistungen, die Prüfung vorzeitig durchzuführen. Eine Verkürzung ist auch möglich bei Anrechnung beruflicher Vorbildung oder bei entsprechendem Antrag.

Rechte von Azubis: Weiterbeschäftigung und Zeugnisse

Vereinbaren Ausbildungsstätte und Lehrling eine Weiterbeschäftigung nach der Abschluss der Berufsausbildung, hat dies nur Gültigkeit, wurde die Vereinbarung innerhalb der letzten sechs Monate der Ausbildung getroffen. Nach erfolgreichem Abschluss haben Azubis ein Recht auf ein schriftliches Zeugnis. Jeder Azubi erhält in der Regel drei Zeugnisse: Erstens ein Berufsschulabschlusszeugnis der Berufsschule, zweitens ein Prüfungszeugnis der zuständigen Stelle (Kammerzeugnis) und drittens ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis des Ausbildungsbetriebs.


Rechte auf Urlaub und Auslandsaufenthalt

Jeder Azubi hat Anspruch auf Urlaub, welcher nach Alter gestaffelt ist. Jugendliche haben ein Recht auf 25 bis 30 freie Werktage und Erwachsene auf 24 freie Werktage. Während der Ausbildung dürfen 25 Prozent der Ausbildungszeit nach BBiG im Ausland absolviert werden, um beispielsweise an Austauschprogrammen teilzunehmen. Dazu benötigen Azubis jedoch die Zustimmung der Ausbildungsstätte.

Schutz und Sicherheit - Rechte des Azubis

Azubis sind nicht verpflichtet, Aufgaben zu übernehmen, die nicht dem Ausbildungszweck entsprechen, wie beispielsweise für den Ausbilder private Besorgungen zu machen. Azubis haben auch Rechte, wenn es um Aufgaben geht, die nicht den körperlichen Kräften angemessen sind. Diese können sie verweigern. Bei Jugendlichen sind gesundheitliche oder sittliche Gefahren auszuschließen.  Zudem sind Akkord- oder Fließbandarbeit nicht Bestandteil der Ausbildung. Azubis können solche Tätigkeiten verweigern, was für den Ausbilder keinen wichtigen Kündigungsgrund darstellt.So sind die Rechte der Azubis rund um gesichert. 

Noch mehr Pflichten und Rechte des Azubis im Ausbildungsbetrieb

Von einem Azubi wird erwartet, dass er die Vorschriften, Aufgaben und Weisungen des berechtigten Ausbilders befolgt, die im Rahmen seiner Berufsausbildung liegen müssen. Dazu gehört auch das Einhalten der Betriebs- und Hausordnung, Pünktlichkeit und Verlässlichkeit.

Azubis haben die Aufgabe und Pflicht, mit den Arbeitsmaterialien und Einrichtungen pfleglich, gewissenhaft und sorgsam umzugehen (Sorgfaltspflicht). Des Weiteren hat der Lehrling über betriebliche und geschäftliche Geheimnisse Verschwiegenheit zu wahren (Verschwiegenheitspflicht).

Wenn der Azubi krank ist, muss er sich beim Ausbilder melden. Ab dem dritten Tag ist eine ärztliche Krankmeldung nötig. Die Vergütung wird bei einer Erkrankung maximal sechs Wochen weitergezahlt. Danach zahlt die Krankenkasse dem Azubi ein Krankengeld. Azubis haben hier Rechte auf 70-90 Prozent des Nettoeinkommens.

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