Schwanger in der Ausbildung


Schwangerschaft in der Ausbildung

Kaum ein Ereignis verändert das Leben so nachhaltig, wie eine Schwangerschaft. Wenn es dann noch unerwartet in der Ausbildung passiert, stehen junge Frauen vor einer großen Herausforderung - verzweifeln brauchen sie deshalb aber nicht.

Ausbildung, Verlauf, Zwischenprüfung

Klar, gerade für junge Frauen, die noch in der Ausbildung sind, ist eine unerwartete Schwangerschaft erst einmal ein großes Problem. Denn neben all den anderen ungeklärten Fragen müssen sie sich auch um ihre Ausbildung und die damit verbundenen finanziellen Aspekte kümmern. Hoffnungslos verzweifeln brauchen angehende Mütter aber nicht. Denn Azubis sind auch bei einer Schwangerschaft rechtlich geschützt und es gibt viele Anlaufstellen, wo Rat und Hilfe gegeben wird. Mit der richtigen Unterstützung, gibt es für alles eine Lösung.


Schwangerschaft in der Ausbildung: Mutterschutzgesetz

Egal, ob die Schwangerschaft geplant war oder nicht: Das Mutterschutzgesetz sichert werdende Mütter umfassend ab. Damit das Gesetz greifen kann, muss aber zunächst der Ausbilder über die Schwangerschaft informiert werden, am besten schriftlich. Dieser steht dann unter Schweigepflicht, das heißt Arbeitskollegen und Eltern dürfen nicht in Kenntnis gesetzt werden.

Während der Schwangerschaft ist der Arbeitgeber verpflichtet, für das Wohl von Mutter und Kind zu sorgen. Es gelten also bestimmte Regelungen, was die Arbeitszeiten und -bedingungen angeht. Außerdem brauchen werdende Mütter sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht zu arbeiten. Während dieser Zeit gibt es Mutterschaftsgeld und den Auszubildenden ist es freigestellt, ob sie an Prüfungen teilnehmen wollen.

Schwangerschaft: Sich auch mal helfen lassen

Gerade als junge Mutter sollte man sich nicht schämen, Hilfe in Anspruch zu nehmen, sei es finanziell oder bei anderen Problemen mit Schwangerschaft und Kind. Schwangerschaftsberatungen zum Beispiel können umfangreich Fragen klären und so viele Probleme schon im Vorfeld lösen.  Aber auch die Eltern und Freunde können mit einbezogen werden, besonders wenn das Kind da ist.  


Nach der Schwangerschaft: Ausbildung mit Kind

Ist der Mutterschutz vorbei, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie es mit der Ausbildung weitergeht. Junge Mütter können mit der Ausbildung direkt weiter machen, aber auch erst einmal für einen bestimmten Zeitraum unterbrechen. Eine weitere Alternative sind auch sogenannte Teilzeitberufsausbildungen. Finanziell gibt es ebenfalls Unterstützung: Eltern- und Kindergeld wird generell gezahlt und speziell für Azubis kann auch die Berufsausbildungsbeihilfe beantragt werden.

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