Wohnen und Sparen in der Ausbildung


Vom Wohnen bis zu Versicherungen: in der Ausbildung einfach Kosten sparen

Die meisten Auszubildenden müssen ihre Ausbildungszeit mit ziemlich knapper Kasse bestreiten; die Ausbildungsvergütung fällt meist spärlich aus und wer eine schulische Berufsausbildung macht, hat nicht einmal die zur Verfügung und muss vielleicht noch monatlich Schulgeld abdrücken. Da heißt es sparen!

Ausbildung, Finanzen, Ermäßigung, Vergünstigung

Um die 730 Euro brutto verdient ein Auszubildender im Schnitt im Monat. Allerdings sind die Unterschiede zwischen den Ausbildungsvergütungen je nach Branche und Region enorm. So muss beispielsweise ein Azubi im Transport- und Verkehrsgewerbe oder ein angehender Friseur mit nur rund 300 Euro im Monat klar kommen. Und das bei steigenden Lebenshaltungkosten, die insbesondere in Städten schnell deutlich höher liegen als das Einkommen. Vor allem die Miete ist ein großer Kostenfaktor. Im Folgenden gibt es Tipps, wie Azubis ihre Ausbildung finanzieren und Kosten einsparen können - damit werden die Lehrjahre zwar nicht zu Herrenjahren, aber immerhin finanzierbar.


Wohnmöglichkeiten für Auszubildende

Die günstigste Möglichkeit ist es natürlich, während der Ausbildung bei den Eltern zu wohnen. Doch häufig geht das nicht, weil die Wunschausbildung oder der freie Ausbildungsplatz weit entfernt vom elternlichen Wohnort ist oder aus anderen Gründen ein gemeinsames Wohnen nicht in Frage kommt.

Wohnung und WG
Das beziehen einer eigenen Wohnung, in der man alleine lebt, ist meist die teuerste Wohnform. Aber je nach Wohnort kann man natürlich Glück haben und eine günstige Bude erwischen. Günstiger wird es immer, wenn man sich die Wohnung mit anderen teilt: ob in Form einer WG oder mit einem Untermieter. In einigen Städten gibt es außerdem spezielle Mietförderprogramme für Auszubildende, bei denen z.B. die Mieten für WGs subventioniert werden. Neben Aushängen an schwarzen Brettern findet man eine passende WG am einfachsten online, z.B. auf www.wg-gesucht.de.

Wohnheim
Eine andere günstige Wohnform für Auszubildende ist ein Wohnheim. Diese bieten neben günstigem Wohnen häufig noch Gemeinschaft und Beratungsangebote gratis dazu. Meistens handelt es sich um möblierte Zimmer, so dass auch nicht gleich eine komplette Einrichtung angeschafft werden muss. Die Wohnheime richten sich manchmal auch an bestimmte Zielgruppen (z.B. nur für junge Frauen) und sind auch mit Teil- oder Vollverpflegung zu bekommen. Wie die Unterbringung genau aussieht, ist je nach Wohnheim sehr unterschiedlich und teilweise können auch innerhalb eines Wohnheimes verschiedene Wohnformen bezogen werden: so gibt es z.B. Einzel- oder Doppelzimmer, Zimmer mit eigenem WC oder kleine Appartements mit Kochnische. Entsprechend variieren natürlich auch die Kosten für einen solchen Platz im Wohnheim.

Finanzielle Unterstützung beim Wohnen in der Ausbildung

Das Wohnen ist meist der größte Posten bei den Lebenshaltungskosten für Auszubildende. Wer weder kostengünstig bei den Eltern wohnen kann, noch von diesen finanziell unterstützt wird, kann seinen Lebensunterhalt häufig kaum bestreiten. Damit die Ausbildung nicht in Gefahr ist, gibt es finanzielle Unterstützung vom Staat.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Auszubildende, die während ihrer Ausbildung aufgrund der Entfernung zur Ausbildungsstätte nicht bei ihren Eltern wohnen können, haben grundsätzlich Anspruch auf die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), die bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt wird. Förderungsfähig sind alle betrieblichen und außerbetrieblichen Erstausbildungen in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen. Für die notwendige Bedürftigkeit wird das eigene Einkommen sowie das der Eltern oder ggf. des Lebens- oder Ehepartners berücksichtigt.

Entscheidend für die Höhe des BAB ist neben diesen Einkommen auch der Gesamtbedarf für die Berufsausbildung, der sich aus dem Bedarf für den Lebensunterhalt, Fahrtkosten und weiteren Aufwendungen berechnet. Mit dem BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit kann ausgerechnet werden, ob Ansprüche bestehen und wie hoch diese ausfallen.Bei einer schulischen Ausbildung wird keine Berufsausbildungsbeihilfe geleistet, dort greift aber das:

Berufsausbildungsförderungsgesetz (Bafög)

Wer als Schüler, das heißt auch als Auszubildender in einer schulischen Berufsausbildung, seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann, der hat Anspruch auf Bafög. Im Gegensatz zu Studierenden müssen Schüler keinen Cent vom Bafög zurückzahlen und erhalten die Förderung als Vollzuschuss. Auch bei der Förderungshöhe des Bafög wird das eigene Einkommen, das der Eltern und ggf. des Lebenspartners angerechnet. Beantragt wird Bafög beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Auf der Webseite gibt es auch nähere Informationen zu den Voraussetzungen, Bedarfssätzen und der Antragsstellung.

Wohngeld

Wer keine Leistungen der Bundesagentur für Arbeit erhält - also auch kein BAB - kann bei geringem Einkommen einen Antrag auf Wohngeld bei der entsprechenden Behörde der Stadt oder Gemeinde stellen, mit dem die Miete bezuschusst wird. Voraussetzung für Azubis ist ein Ablehnungsbescheid für die BAB und der Nachweis darüber, dass die Miete aus eigener Tasche bezahlt werden muss.

Kindergeld

Azubis, die nicht mehr bei ihren Eltern leben und von diesen auch nicht finanziell unterstützt werden, haben einen Anspruch auf das Kindergeld (mindestens 184 Euro), das die Eltern für sie erhalten. Die Eltern sind in diesem Fall verpflichtet, das Kindergeld auszubezahlen. Sollten sie sich weigern, kann ein sogenannter Abzweigungsantrag gestellt werden, der dafür sorgt, dass nicht mehr die Eltern sondern der Azubi selbst das Kindergeld direkt erhält.


Spartipps für Azubis vom Wohnen bis Versicherungen

Steht die Finanzierung der Ausbildung und ist eine bezahlbare Bleibe gefunden, geht es nun darum, durch einige Einsparmaßnahmen das knappe Azubi-Budget zusammen zu halten.

Energiekosten

In Zeiten steigender Energiepreise stellen die Strom- und Heizkosten einen hohen Kostenfaktor dar und damit auch großes Einsparpotential. Dafür heißt es: keine Energie verschwenden und auf günstige Versorger setzen. Ein günstiger Stromversorger findet sich am besten auf einem Vergleichsportal im Internet, z.B. auf www.Billigstrom.net oder www.tarifcheck24.com.

Schon durch kleine Maßnahmen, die nicht wehtun, lässt sich Energie einsparen, so z.B. durch Kochen mit Topfdeckel und Restwärme, ohne Vorheizen backen, Dauer-Standby von Elektrogeräten vermeiden, Stromfresser (wie alte Kühlschränke) eliminieren und energiesparende Beleuchtung nutzen - und das tut nicht nur dem Geldbeutel sondern auch der Umwelt gut. Weitere Stromspartipps gibt es z.B. vom WWF.

Sparen mit dem Schülerausweis

Als Auszubildender erhält man von seiner Berufs(fach)schule in der Regel einen Schülerausweis. Das kleine Papier ist im Sparen ganz groß: ob im Sportverein, Kino, Schwimmbad, bei Konzerten oder anderen Veranstaltungen - mit dem Schülerausweis können Auszubildende häufig einen satten Rabatt auf Eintrittspreise und Gebühren absahnen. Üebrigens gibt es für Auszubildende sogar von einigen Herstellern Software und PCs zu Sonderkonditionen.

Dank Schülerausweis erhalten Auszubildende vielerorts auch die Monatskarte für den öffentlichen Nachverkehr deutlich günstiger.

Kontoführungsgebühren können sich Auzubis in der Regel komplett sparen, denn ein Girokonto gibt es für Auszubildende meist für lau. Die Banken locken allerdings gern mit kostenpflichtigen Paketen, die z.B. Vergünstigungen  bei Partnerangeboten oder eine Handy-Versicherung beinhalten. Solche Pakete sollte man nur abschließen, wenn man die enthaltenen Leistungen auch wirklich braucht und nutzt.

Internet und Telefon

Für die meisten Auszubildenden wohl unerlässlich: ein Internetzugang. Auch hierbei lohnt sich der Preisvergleich und die Üeberlegung, welches DSL-Paket Sinn macht. Hilfe im Tarifdschungel bietet www.dsl-tarife.com.

Auch beim Mobiltelefonieren bzw. -surfen ist ein ausführlicher Tarifvergleich und die Analyse der eigenen Nutzung unerlässlich, um unnötige Kosten zu vermeiden. Manche Anbieter halten auch spezielle Tarife für Auszubildende bereit. Ob diese jedoch wirklich die beste und günstige Wahl ist, hängt immer von den eigenen Nutzungsverhalten ab - also auch hier gilt genau hinschauen. Weitere Infos und Vergleichsmöglichkeiten zu Handyverträgen gibt es auf www.Wechseln.de.

Versicherungen in der Ausbildung

Unumgänglich für Auszubildende ist die Krankenversicherung. Wer eine betriebliche Ausbildung macht, wird durch den ausbildenden Betrieb bei der Krankenkasse versichert, die entsprechenden Beiträge werden vom Betrieb an die Krankenkasse abgeführt. Da der Beitragssatz bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich hoch ist, kann hier erst mal kein Geld eingespart werden. Jedoch gibt es bei einigen Krankenkassen Bonussysteme, indem z.B. Prämien für âEURoegesundheitsbewusstes VerhaltenâEUR, wie regelmäßig wahrgenommene Vorsorgeuntersuchungen oder aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein, gezahlt werden und das kann sich finanziell wirklich lohnen. Krankenkassen, die Üeberschüsse erwirtschaften, zahlen diese mitunter an ihre Versicherten aus; andere halten einen extra Bonus für junge Versicherte bereit - ein Vergleich lohnt sich also. Wer seinem Betrieb nicht innerhalb von zwei Wochen nach Ausbildungsbeginn die Wunsch-Krankenkasse nennt, wird bei der bisherigen Krankenkasse versichert.

Grundsätzlich ist es - insbesondere für Azubis einer schulischen Ausbildung - auch möglich, beitragsfrei in der Familienversicherung zu bleiben. Denn im Falle einer Berufsausbildung ist eine Mitversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich, sofern das Einkommen einen Betrag von 395 Euro (oder bei einem Minijob 450 Euro) nicht übersteigt.

Die wohl wichtigste Versicherung und auch für Azubis unverzichtbar ist die private Haftpflichtversicherung. Gute Privathaftpflichtversicherungen gibt es schon für rund 50 Euro im Jahr. Doch Azubis können sich in vielen Fällen diese Ausgabe sparen: Familientarife, bei denen Kinder über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert sind, gelten in der Regel auch dann noch für die erwachsenen Kinder, wenn sich diese in ihrer Erstausbildung befinden - unabhängig davon, ob sie noch im elterlichen Haushalt leben. Je nach Anbieter kann zusätzlich eine Altersgrenze (z.B. 30 Jahre) bestehen.

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