Steuern & Versicherungen
Steuern und Versicherung - woran muss ich in der Ausbildung denken?
Muss ich als Auszubildender schon eine Steuererklärung machen und welche Versicherung sollte ich abschließen? Der erste Teil der Frage wird klar mit âEURsJaâEUR~ beantwortet, ist aber ebenso differenziert zu betrachten wie die Frage nach der Versicherung.
Wenn es in der Ausbildung zum Thema Steuern kommt, stellt sich für den Auszubildenden die Frage: Werde ich als Azubi genauso eingestuft wie ein âEURsnormalerâEUR~ Arbeitnehmer? Die Steuerklasse ist schließlich entscheidend für die Steuerhöhe. In der Regel werden Auszubildende in die Steuerklasse I eingestuft, die Steuerklasse für ledige Arbeitnehmer ohne Kinder. Ledige Auszubildende mit Kind/ern werden nach Steuerklasse II und verheiratete Auszubildende/Arbeitnehmer nach Steuerklasse III besteuert.
Steuern: Lohnsteuerkarte nicht vergessen
Wichtig für die Steuererklärung und den Lohnsteuerjahresausgleich eines Kalenderjahres ist vor allem die Lohnsteuerkarte, die jeder Azubi zu Beginn seiner Ausbildung erhält, oder die elektronische Lohnsteuerjahresbescheinigung, die wichtige Angaben zu Lohn, bezahlter Steuer sowie Renten- und Sozialversicherungsbeiträgen enthält. Alles Weitere wird in einem amtlichen Vordruck der Steuererklärung für âEURsNichtselbstständigeâEUR~ (Bezeichnung: Anlage N) angegeben und beantragt. Auch Werbungskosten (Lernmaterial u.ä.), Sonderausgaben und so genannte außergewöhnliche Belastungen kann der Auszubildende hier anführen. Was im Einzelnen für Azubis bei der Steuer möglich ist, lässt sich bei genauerer Information recherchieren.
Arbeitnehmersparzulage bei der Steuer beantragen
Um alle Möglichkeiten auszuschöpfen, empfiehlt es sich für Auszubildende, in der Steuererklärung die Arbeitnehmersparzulage zu beantragen. Da die meisten Auszubildenden aufgrund des zu geringen jährlichen Bruttoeinkommens während ihrer Ausbildung keine Lohnsteuer bezahlen, können sie auch nicht im Rahmen der Antragsveranlagung des Arbeitnehmers zu viel gezahlte Lohnsteuer erstattet bekommen. Doch die Arbeitnehmersparzulage bei vermögenswirksamen Leistungen können Auszubildende durchaus als staatliche Zulage beantragen.
Eine gute Versicherung
Die Frage der richtigen und notwendigen Versicherung/en ist ebenso wichtig wie die Frage nach den Möglichkeiten und Notwendigkeiten der Steuern. Grundsätzlich ist jeder Azubi verpflichtet, in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert zu sein. Das Gesetz regelt dies, indem Auszubildende prinzipiell in der gesetzlichen Sozialversicherung (hierzu gehören Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung) pflichtversichert sind.
Der Arbeitnehmer/Auszubildende und der Arbeitgeber übernehmen jeweils die Hälfte der anfallenden Beitragssätze der Krankenkasse. Die Wahl der richtigen Krankenkasse gestaltet sich oft schwierig, da die Informationen der Krankenkassen meist sehr undurchsichtig sind. Für einen Azubi empfiehlt sich daher ein individueller Vergleich anhand der eigenen Anforderungen an die Krankenkasse, bezüglich der Beitragshöhe und der gebotenen Leistungen.
Warum zur gesetzlichen noch freiwillige, private Versicherung?
Zusätzlich zur Absicherung durch das gesetzliche Sozialversicherungssystem kann es für Auszubildende sinnvoll sein, auch eine freiwillige, private Versicherung abzuschließen. Für eine freiwillige Versicherung spricht zum einen, dass eine solche private Ergänzungsversicherung die eigene Rente sichern und erhöhen kann - da die Leistungsfähigkeit des Sozialversicherungssystems bei der laufenden Bevölkerungsentwicklung voraussichtlich sinken wird. Zum anderen deckt die freiwillige Versicherung mögliche bzw. bestehende Lücken der gesetzlichen Versicherung ab - z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine private Krankenzusatz-, eine private Haftpflicht- und eine private Unfallversicherung.
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