Zwischenprüfung


Zwischenprüfung: Prüfungsangst für zwischendurch

Nach halb geschaffter Ausbildung geht es zur Zwischenprüfung. Während die einen in Panik verfallen, weil sie bei schlechtem Abschneiden den Verlust ihres Ausbildungsplatzes fürchten, wird die Zwischenprüfung von anderen nur belächelt. Wer hat Recht?

Ausbildung, Verlauf, Zwischenprüfung

Während einer Ausbildung gibt es zwei Prüfungen: die Abschlussprüfung und die Zwischenprüfung. Die Zwischenprüfung findet nach der Hälfte der geleisteten Ausbildung, sozusagen zur Halbzeit statt. Das Ziel der Zwischenprüfung ist es, den aktuellen Wissensstand der Auszubildenden zu erfassen. Auch wird so überprüft, ob die Ausbildung nach den Vorgaben durchgeführt wird. Die Zwischenprüfung behandelt natürlich nur die Inhalte, die bis dahin durchgenommen wurden und im Rahmenlehrplan festgehalten sind.


Keine Panik vor der Zwischenprüfung

In der Prüfungsordnung kann auch nachgelesen werden, was Inhalt der Zwischenprüfung sein wird. Da es bei der Zwischenprüfung lediglich darum geht zu erfahren, wie es um den Azubi und dessen Leistungen steht, kann man bei der Zwischenprüfung nicht durchfallen. Die Gerüchte, durch schlechtes Abschneiden in der Prüfung den Ausbildungsplatz verlieren zu können, entsprechen nicht der Wahrheit. Üebermäßige Panik vor der Zwischenprüfung ist also überhaupt nicht nötig. Das Ableisten der Zwischenprüfung ist zwar Voraussetzung, um an der Abschlussprüfung teilzunehmen, allerdings fließt die Note der Zwischenprüfung nicht in die Abschlussnote ein.

So läuft die Zwischenprüfung

Bei der Zwischenprüfung handelt es sich um eine zwei bis dreistündige schriftliche Prüfung. Dabei geht es um theoretisches Wissen aber auch um schriftliche Aufgaben zu praktischen Tätigkeiten, die Gegenstand der Ausbildung sind. Häufig gibt es auch einige Aufgaben bei denen aus einer Auswahl die richtigen Antworten angekreuzt werden müssen (sogenannte Multiple Choice Aufgaben). Abgelegt wird die Zwischenprüfung vor der Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer. Der ausbildende Betrieb meldet die Azubis schon bei Beginn der Ausbildung dafür an. Die Kammern verschicken dann eine Einladung zu der Zwischenprüfung. Spätestens zwei Wochen vorher, weiß man dann genau Bescheid, wann es soweit ist.

In der Regel ist es so, dass zum Prüfungstermin der Zwischenprüfung auch das Berichtsheft abgegeben werden muss. Ordnungsgemäß geführt und unterschrieben versteht sich. In der Berufsschule wird gründlich auf die anstehende Zwischenprüfung vorbereitet. Der Betrieb stellt seinen Azubi an dem Prüfungstermin frei.


Zwischenprüfung: Eine Chance statt Grund zur Panik

Die Prüfungsergebnisse der Zwischenprüfung gehen an die Berufsschullehrer und den ausbildenden Betrieb. Die kennen dann den Zwischenstand ihres Azubis. Vor allem aber weiß man durch die Zwischenprüfung selbst, wie es um den Kenntnisstand bestellt ist und was es bis zur entscheidenden Abschlussprüfung zu tun gibt. Auch ist es gar nicht schlecht, diese Prüfungssituation durch die Zwischenprüfung schon einmal geübt zu haben. Wer bereits für die Zwischenprüfung lernt, hat auch schon Erfahrungen damit, wie es sich organisieren lässt, neben der Arbeit der Ausbildung noch zu lernen.

Auch wenn man bei der Zwischenprüfung weder durchfallen kann, noch deswegen sitzen bleibtâEURoe oder sich die Abschlussnote ruiniert - ernst nehmen, sollte man diese Prüfung dennoch. Schließlich ist die Zwischenprüfung die einzige Gelegenheit sowohl einen verlässlichen Kenntnisstand der eigenen Ausbildung zu erfahren, als auch die Prüfungssituation zu üben. Auch wenn der Betrieb keinen Azubi wegen schlechter Ergebnisse in der Zwischenprüfung rauswerfen kann - ziemlich unangenehm dürfte es schon sein, wenn der Chef schriftlich über die mangelnden Kenntnisse seines Azubis informiert wird. Also besser schon bis zur Halbzeit für Treffer sorgen.

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