Verkürzung der Ausbildung
Aus 3 Jahren werden 1,5 - verkürzte Ausbildung
Wer lange die Schulbank gedrückt hat, schon vor der Ausbildung in dem Bereich gearbeitet hat oder durch gute Leistungen in Betrieb und Schule glänzt, wird belohnt - mit verkürzter Ausbildungszeit. Denn die lässt sich dadurch sogar halbieren.
Sowohl zu Beginn als auch mitten in der Ausbildung gibt es verschiedene Möglichkeiten, um die Ausbildungszeit erheblich zu verkürzen. Dabei wird unterschieden, ob es sich um eine Anrechnung beruflicher Vorbildung handelt, die Ausbildungszeit auf Antrag hin verkürzt wird oder vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen wird. Auch Mehreres gleichzeitig ist möglich. So kann eine Ausbildung um bis zu eineinhalb Jahren abgekürzt werden.
Ausbildung verkürzen - so geht's
Die Regelungen zur Ausbildungsverkürzung sind in den verschiedenen Bundesländern nicht einheitlich geregelt, weshalb es wichtig ist, sich noch einmal genau bei der zuständigen Stelle des eigenen Bundeslandes zu informieren. Die zuständige Stelle ist diejenige, die für die Durchführung und Üeberwachung der Ausbildung zuständig ist. Meistens sind das die Kammern, zum Beispiel die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer.
Um die Ausbildung - wie auch immer - abzukürzen, muss ein Antrag gestellt werden. Das muss immer schriftlich passieren und bei Minderjährigen von den Eltern oder gesetzlichem Vertreter unterschrieben sein. Den Antrag muss bei einer Verkürzung auch der Ausbildende (also der Betrieb) unterschreiben. Am besten sollte eine Ausbildungsverkürzung schon vor Beginn der Ausbildung beantragt werden.
Vorheriges anrechnen lassen
Schon vor Beginn der Ausbildung kann festgelegt werden, dass die Ausbildungszeit verkürzt wird. Denn verschiedene Tätigkeiten, die vor Beginn der Ausbildung durchgeführt wurden, können angerechnet werden. Da wäre zunächst die Schule: der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife, der Fachoberschul- oder der Fachhochschulreife, sowie abgeschlossene Berufsausbildungen können bei Ausbildungsantritt angerechnet werden und die Ausbildung um bis ein Jahr verkürzen (bei Fachoberschulreife maximal ein halbes Jahr).
Doch auch wer sich nicht in der Schule, sondern beruflich gebildet hat, kann damit die Ausbildungszeit verkürzen in dem diese Berufstätigkeit angerechnet wird. Dies kann auch ein Praktikum oder ein Berufsbildungsjahr sein. Dafür muss es sich um eine berufliche Tätigkeit handeln, die der im Ausbildungsberuf entspricht oder aus einem sehr ähnlichen Bereich ist. Wurde bereits einmal eine Berufsausbildung in einem ähnlichen Bereich begonnen oder dieselbe unterbrochen und nun fortgesetzt, lässt sich auch diese Zeit anrechnen.