Auslandsaufenthalt Teil 2
Als Azubi ins Ausland - wen frag ich da?
Erster Ansprechpartner für Azubis, die sich auf ins Ausland machen wollen, sind die zuständigen Kammern. Also die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer. Wer sich mal über die verschiedenen Ausbildungen, die es im europäischen Ausland gibt, informieren möchte, findet diese Infos auch beim sogenannte Europaservice der Bundesagentur für Arbeit. Wenn du schon weißt, in welches Land und in welchen Beruf es gehen soll, kannst du dich auch direkt an die Kammern des jeweiligen Landes wenden. Viele haben eine deutsche Vertretung - das erleichtert den Kontakt. Oft sind es ausländische Tochterfirmen deutscher Unternehmen, die dann die deutschen Auszubildenden mit offenen Armen empfangen.
Azubi mit Fernweh aber leerer Reisekasse?
Wer sich jetzt fragt, wie so eine Ausbildung im Ausland bloß bezahlt werden soll, der kann sich über die Antwort freuen, dass es einige Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung gibt. Gerade für Ausbildungen, die zu einem Teil im Ausland verbracht werden, gibt es als größten Förderer das EU-Programm Leonardo da VinciâEURoe. Bis zu 5000 Euro als Unterstützung und Erstattung der Reisekosten gibt es dann für die Zeit der Ausbildung im Ausland, die zwischen drei Wochen und neun Monaten lang sein darf. Dafür musst du dir aber sowohl Berufsschule, als auch ausbildenden Betrieb ins Boot holen, denn die stellen den Antrag auf Förderung durch dieses Austauschprogramm.
Die Stelle, die für die Ausbildung zuständig ist, bleibt dies auch während des Auslandsaufenthaltes und muss diesen koordinieren - zum Beispiel mit der ausländischen Berufsschule. Bei einer betrieblichen Ausbildung läuft die übliche Vergütung weiter. Üebrigens sind auch Azubis im Ausland berechtigt, staatliche Unterstützung zu beantragen und das sogenannte Existenzminimum gesichert zu wissen.