Ärger mit Vorgesetzten/Kollegen Teil 2


Eingewöhnung oder Rechtsverstoß?

Die Zeit der Ausbildung wird neu und womöglich erstmal reichlich gewöhnungsbedürftig sein. Vielleicht hast du dir die Ausbildung anders vorgestellt. Das können Gründe für Unzufriedenheit und Ärger im Betrieb sein. Grundsätzlich ist ein Auszubildender weisungsgebunden. Das bedeutet ein Azubi muss machen, was ihm gesagt wird. Aber da kommt es gehörig darauf an, was ihm gesagt wird. Denn es kann aber auch passieren, dass man als Azubi an einen Betrieb gerät, der die Auszubildenden als billige Arbeitskräfte ausnutzt. So wird der Azubi womöglich mit Aufgaben betragen, die nichts mit der Ausbildung zu tun haben oder von Azubis nicht ausgeführt werden dürfen, vielleicht stehen Üeberstunden auf der Tagesordnung, es wird gar nicht wirklich etwas beigebracht im Betrieb oder es gibt Ärger wegen der Freistellung für die Berufsschule. All sowas muss sich ein Azubi nicht bieten lassen. Diese Formen von Ärger mit Vorgesetzen oder Kollegen verstoßen gegen das Berufsbildungsgesetz. Darum solltest du dich unbedingt beraten lassen, wenn Ärger dieser Art vorliegt. Das Recht ist auf deiner Seite, also keine Scheu, dich an die zuständigen Kammern, Lehrer oder Ausbilder direkt zu wenden.


Wer seine Rechte kennt

Es ist als Azubi immer wichtig, sowohl die eigenen Recht und Pflichten zu kennen, als auch die des ausbildenden Betriebs. So kann der Ärger im Betrieb besser eingeordnet werden. Außerdem gibt es dir eine sichere Argumentationsgrundlage. Für ein Gespräch mit dem Ausbilder beispielsweise über deine Beschwerde der Ausführung von ausbildungsfernen Tätigkeiten, ist es wichtig, dass du zeigst, Bescheid zu wissen, was du musst und was nicht.
Die Extreme des Ärgers, Abmahnungen oder gar eine fristlose Kündigung, können unzulässig sein. Das solltest du immer nachprüfen. Wenn der Ärger ganz extrem wird, kann auch ein Fall des sogenannten Mobbings vorliegen. Das Wort Mobbing wird heutzutage oft etwas leichtfertig gebraucht. Mittlerweile ist gesetzlich geregelt, was unter Mobbing fällt. Mobbing beschreibt nicht kleineren Ärger oder Reiberein, bei Mobbing geht es um Psychoterror. Doch soweit braucht es kein Azubi kommen lassen, um das Gespräch zu suchen. Je früher versucht wird, den Ärger zu klären, umso schneller kann die Ausbildung auch wieder Spaß machen.

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