Der Ausbildungsvertrag
Gesicherte Verhältnisse: Der Ausbildungsvertrag
Der Ausbildungsvertrag ist der Startschuss für die Ausbildung. Gleichzeitig bedeutet er aber auch viel Verwirrung für einen angehenden Azubi. Denn es gibt viele Dinge, auf die bei einem Ausbildungsvertrag geachtet werden muss.
Der Ausbildungsvertrag regelt die grundlegenden Dinge der Ausbildung. Deswegen muss er auch unterschrieben werden, bevor die Ausbildung beginnt. Wer noch keine 18 Jahre alt ist, für den unterschreibt der gesetzliche Vertreter - also in der Regel die Eltern. Eine Kopie des Vertrags bekommt sowohl der Azubi, als auch die zuständige Stelle. Denn jeder Vertrag muss in ein Verzeichnis eingetragen werden, damit die vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte gewährleistet sind.
Trotzdem ist es wichtig, dass der Ausbildungsvertrag gut aufbewahrt wird. Denn er regelt nicht nur das Ausbildungsverhältnis, sondern dient auch als Nachweis beispielsweise um bei Behörden oder Vermietern die Anstellung beziehungsweise ein festes Einkommen belegen zu können.
Was ein Ausbildungsvertrag enthalten muss
Kein Ausbildungsvertrag ist gleich. Allerdings gibt es Punkte, die er unbedingt enthalten muss. Im Vertrag stehen sollte die Art der Berufsausbildung, also für welchen Beruf der Betrieb den Azubi ausbildet. Auch Beginn und Dauer der Ausbildung sowie die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit müssen im Ausbildungsvertrag festgeschrieben sein. Ebenfalls auftauchen sollten die Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, beispielsweise der Besuch der Berufsschule.
Die Probezeit für ein Ausbildungsverhältnis darf mindestens einen, höchstens vier Monate betragen. Dazu kommen Angaben zu Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung, zur Anzahl der Urlaubstage und zu den Kündigungsbedingungen. Wenn andere Verträge für das Ausbildungsverhältnis wirksam sind, muss das ebenfalls im Vertrag stehen - wie zum Beispiel Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, die bestimmte Punkte des Ausbildungsverhältnisses regeln.
Was der Ausbildungsvertrag nicht enthalten darf
Einige Dinge darf der Ausbildungsvertrag nicht enthalten, beispielsweise eine Vereinbarung, die den Azubi später in der Ausübung der beruflichen Tätigkeit beschränktâEURoe, also festlegt, in dem Betrieb auch nach der Ausbildung zu bleiben. Der Ausbildungsvertrag darf den Auszubildenden auch nicht dazu verpflichten, für die Ausbildung eine EntschädigungâEURoe zu zahlen. Genauso wenig zulässig sind Strafen für den Fall, dass der Vertrag nicht erfüllt wird, oder Regelungen über Schadensersatzansprüche.