Nichtübernahme


Nichtübernahme: In Zukunft arbeitslos?

Leider können wir sie in unserem Betrieb nicht übernehmen!âEURoe. Es kommt häufig genug vor, dass Unternehmen zwar ausbilden, ihren Azubis jedoch keine Üebernahme anbieten können. Wie geht es dann weiter?

Ausbildung, Abschluss, Üebernahme, Nichtübernahme

Um zu klären, ob der Betrieb einen nach der Ausbildung übernehmen will oder nicht, sollte rechtzeitig das Gespräch gesucht werden. Denn im Falle einer Nichtübernahme, muss man sich überlegen, wie es beruflich weiter geht und entsprechende Wege bereiten. Es ist also ratsam, ein gutes halbes Jahr vor Ausbildungsende um ein Gespräch mit dem Ausbilder zu bitten. Hierbei kann man signalisieren, ob man an einer Weiterbeschäftigung interessiert ist oder nicht. Der Ausbildungsbetrieb sollte seinem Azubi jetzt offen und ehrlich gegenübertreten: eine Üebernahme würde jetzt vertraglich festgehalten und eine Nichtübernahme sollte frühzeitig angekündigt werden.


Bei Nichtübernahme rechtzeitig mit der Stellensuche beginnen

Für den Fall einer Nichtübernahme durch den Betrieb, heißt es, allein Gedanken machen, wie es weiter geht. Soll es mit einer Berufstätigkeit weiter gehen, steht nun die neue Stellensuche auf dem Programm. Als fertig Ausgebildeter wird nun ein Betrieb gesucht, in dem man mit seiner frischgebackenen Berufsbezeichnung eine feste Stelle ergattern kann. Ziel ist es natürlich, Leerlauf nach der Ausbildung zu vermeiden und sich möglichst kurz, oder am besten gar nicht arbeitslos zu melden.

Jetzt ist Ehrgeiz, Eigeninitiative und ein starker Wille gefragt. Mit einem guten Berufsschulabschluss in der Tasche, einer aussagekräftigen Bewerbung und genügend Selbstvertrauen kann es sogar recht schnell gehen und man bekommt die Gelegenheit, sich in Vorstellungsgesprächen beweisen. Eine Nichtübernahme bedeutet also alles andere als das Ende der beruflichen Karriere. Womöglich findet man erst nach der Ausbildung der Traumarbeitplatz in seinem Ausbildungsberuf.

Antrag auf Freistellung während der Ausbildung

Sobald die Nichtübernahme klar ist, kann die Bewerbung für eine neue Stelle losgehen. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass diese auch noch während der Ausbildungszeit vereinbart werden dürfen. Kommt es zu einem Bewerbungsgespräch noch während der Ausbildung, kann man sich dafür freistellen lassen. Im Ausbildungsbetrieb muss dafür nur ein Antrag auf Freistellung für Vorstellungsgespräche oder längere Auswahlverfahren gestellt werden.

Der Ausbildungsbetrieb muss seine noch-Azubis, die er nicht übernimmt, nach § 629 BGB für Bewerbungsgespräche von der Arbeit frei stellen und trotzdem weiter das Gehalt zahlen. Wichtig ist dafür nur der rechtzeitig Antrag und natürlich muss man genau belegen können, wann und wo das Vorstellungsgespräch stattfindet.


Nichtübernahme: Arbeitslosengeld beantragen

Klappt es weder mit Bewerbungen, noch einer alternativen Ausbildung oder einem Studium, führt der letzte Weg leider doch zum Arbeitsamt. Sobald klar ist, dass nach Beendigung der Ausbildung erstmal keine Alternative in Aussicht steht, muss sich arbeitslos gemeldet werden, um vorübergehend so den Lebensunterhalt abzusichern.

Jeder Azubi einer dualen (betrieblichen) Ausbildung hat über zwei oder drei Jahre hinweg Gehalt bezogen und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Demnach haben Azubis auch Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Anders ist das bei Auszubildenden, die eine rein schulische Ausbildung absolviert haben. Hier besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

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