Durchgefallen: Was tun?


Prüfung verpatzt - was tun?

Drei Ausbildungsjahre, stressige Prüfungsvorbereitungen, anstrengende Prüfungen und gespannt erwarten Auszubildende das Prüfungsergebnis. 'Durchgefallen' steht auf dem Bescheid! Alles umsonst?

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Es kann vielerlei Gründe haben, wieso ein Auszubildender durch die Abschlussprüfung rauscht. Klassische Prüfungsangst, ein Blackout, oder einfach nur schlechte Prüfungsvorbereitung, es gibt viele Gründe für ein Scheitern bei Abschlussprüfungen. Klar, das Durchfallen ist - zumindest, wenn man es nicht schon geahnt hat - erstmal ein großer Schock. Doch jetzt bloß nicht den Kopf in den Sand stecken. Denn es bleiben noch einige Wege, den Ausbildungsabschluss doch noch zu bekommen.


Zwei Nachprüfungen sind möglich

Im Falle eines Nichtbestehens der Abschlussprüfung, gibt es in der Regel Post von der IHK (Industrie- und Handelskammer) oder der Handwerkskammer. In dem schriftlichen Bescheid ist genau aufgelistet, welche Fächer oder Prüfungsabschnitte nicht bestanden sind. Es gibt zwei Möglichkeiten:eEntweder k eine Nachprüfung in den nicht bestandenen Fächern oder die ganze Abschlussprüfung wiederholen.

Nach § 37 Berufsbildungsgesetz darf eine Abschlussprüfung zweimal wiederholt werden. Dazu darf die Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz § 21 ebenfalls zweimal verlängert werden. Insgesamt jedoch nur um ein Ausbildungsjahr. In der Verlängerungszeit wird dann ganz regulär weiter im Ausbildungsbetrieb gearbeitet und die Berufsschule besucht bis die Wiederholungsprüfungen anstehen. Um das zu beantragen, reicht es meist mit dem Ausbilder zu sprechen und ihm den Wunsch einer Verlängerung mit zu teilen. Dennoch ist es ratsam, die Verlängerung schriftlich bei der IHK oder Handwerkskammer einzureichen.

Muss ich weiter arbeiten?

Es ist nicht zwingend erforderlich, die Ausbildung zu verlängern. Wenn die Prüfung nicht bestanden wurde, endet die Ausbildung mit dem Datum, welches im Ausbildungsvertrag steht. Nachdem sich für die Nachprüfung angemeldet wurde, kann die Zeit bis zum Prüfungstermin auch anders genutzt werden. Ratsam ist das jedoch nicht. Zum einen ist man dann offiziell kein Azubi mehr und erhält demnach weder Ausbildungsvergütung, noch Kindergeld. Aber auch in Hinblick auf die erneute Prüfungsvorbereitung, denn es gibt keinerlei Unterstützung von Lehrern und Ausbildern.


Kostenlose Nachhilfe nutzen

Die Agentur für Arbeit bietet Auszubildenden kostenlose Nachhilfe und Beratungsgespräche an. Die sogenannten Ausbildungsbegleitenden Hilfen (AbH) unterstützen dabei, Themen aus der Abschlussprüfung nochmal aufzuarbeiten. Es gibt auch die Möglichkeit, sich in einem Beratungsgespräch für den Umgang und die Bewältigung von Prüfungsstress hilfreiche Tipps zu holen. Diese kostenlosen Angebote gelten nur für Azubis, die bei der Abschlussprüfung durchgefallen sind und bis zum nächsten Prüfungstermin ihre Ausbildungszeit verlängert haben.

Nachprüfung auch nicht geschafft

Klappt es auch im dritten Anlauf nicht, die Abschlussprüfung zu bestehen, gibt es im Grunde keine Möglichkeit mehr, den Abschluss genau in diesem Beruf zu machen. Bewerbungen für ähnliche Berufsfelder sind jedoch möglich. Dabei können sicherlich auch Ausbildungsinhalte aus der ersten Ausbildung angerechnet werden. Am besten ist es, sich in diesem Fall an die Berufsberatung beim Arbeitsamt, an die IHK oder die Handwerkskammer zu wenden.

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