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Was tun bei Verstoß?

Konflikte nicht ausgeschlossen

Du musst ständig Überstunden machen? Du kommst andauernd zu spät? Wo Menschen zusammentreffen, sind auch Konflikte nicht ausgeschlossen. Doch was ist bei einem Verstoß gegen den Ausbildungsvertrag zu tun?

Ausbildung, Rechte, Pflichten, Verstoß, was tun

Eine berufliche Ausbildung ist an Rechte und Pflichten geknüpft, die durch das allgemeine Arbeitsrecht und das Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt werden. Für Azubis unter 18 kommt noch das Jugendarbeits- schutzgesetz hinzu. Azubi und Aus- bilder unterschreiben einen Ausbil- dungsvertrag, in dem die Regelungen und Bestimmungen rund um die Aus- bildung enthalten sind.

Allerdings kann es auf beiden Seiten der Vertragspartner, Ausbilder und Azubi, zu Problemen, Konflikten und einem Verstoß kommen. Wie ist damit umzugehen? Was kann passieren? Wer kann in einem solchen Fall weiterhelfen? Wie verhältst du dich, wenn dir Unrecht getan wurde oder wenn du gegen deine Rechte verstoßen hast?


Ein Azubi ist kein Aschenputtel

Während der Ausbildung soll der Azubi seinen Ausbildungsberuf erlernen und alle notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, um sein Ausbildungsziel zu erreichen. Dafür hat der Ausbilder Sorge zu tragen. Leider ist das nicht immer der Fall und Ausbildungsbetriebe verstoßen gegen die geltenden Rechte und Pflichten, die ein Ausbilder gegenüber seinem Azubi hat. Ein solcher Verstoß gegen die Rechte des Azubi kann beispielsweise Gewalt, Beleidigung, sexuelle Belästigung, Zahlungsverweigerung oder eine fehlende Berechtigung zur Einstellung und Ausbildung von Lehrlingen sein.

Niemand ist verpflichtet, gefährliche, gefährdende oder ihm körperlich zu schwere Aufgaben zu erledigen. Darunter fällt nicht das tägliche Kehren der Ausbildungsstätte. Steigert sich dies allerdings in nicht zumutbare Bereiche, wenn beispielsweise das Saubermachen von Maschinen mit körperlicher Gefahr einhergeht, so dürfen Azubis die Arbeit verweigern.

Problem erkannt, Gefahr gebannt?

Doch was ist zu tun, wenn ein Verstoß gegen die Jugendschutzbestimmungen vorliegt? Zunächst gilt es, das Gespräch mit dem Ausbilder oder des Ausbildungsleitung zu suchen und zu schauen, ob sich das Problem oder der Verstoß gemeinsam beheben lässt. Schlägt dies fehl, wäre die nächste Instanz die Ausbildungsberatung der Industrie- und Handelskammern (IHK) oder die Lehrlingswarte der Handwerkskammern. Sie bieten Beratungen in allen Fragen und Problemen an.

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