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Rechte & Pflichten von Azubis

Kenne deine Rechte und Pflichten

Die ganze Ausbildung lang Kaffee kochen und für den Chef Privatbesorgungen machen? So geht es nicht, dafür gibt es die Ausbildungsgesetzte und den Ausbildungsvertrag. Doch wo es Rechte gibt, sind auch Pflichten seitens des Azubis einzuhalten.

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Zu Beginn der Ausbildung schließen Azubi und Ausbilder einen schriftlichen Ausbildungsvertrag ab. Darin geregelt sind sämtliche Formalitäten von der Dauer bis zur Vergütung der Ausbildung, aber auch die Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Die Rechte und Pflichten beruhen in der Regel auf dem allgemeinen Arbeitsrecht und dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).


Plfichtprogramm für Azubis: Lernen, Berichtsheft und Berufsschule

Die grundlegenste Pflicht des Azubi ist es, den Ausbildungsberuf mit größtem  Bemühen zu erlernen und sich die Kenntnisse und Fertigkeiten des Berufes anzueignen (Lernpflicht).

Während der Ausbildungszeit führt der Lehrling ein Berichtsheft, in dem Wochenberichte, Monatsberichte und andere Beschreibungen vermerkt werden sollen. Diese Form des Ausbildungsnachweises bleibt unbenotet, stellt allerdings eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung dar.

Der Berufsschulunterricht ist neben der Zeit im Betrieb wesentlicher Bestandeteil der Ausbildung. Darum ist die Teilnahme am Berufsschulunterricht Pflicht für alle Azubis. Im einzelnen unterliegt die Berufsschulpflicht unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern unterliegen, so dass sich eine genaue Information vor Ort empfiehlt. An der Berufsschule werden Zwischen- und Abschlussprüfungen durchgeführt, die der Azubi für seinen Abschluss ablegen muss.

Der Ausbildungsvertrag: Rechte und Pflichten für Azubis

Probezeit und Kündigung

Im Berufsausbildungsvertrag festgelegt ist die Ausbildungsdauer. Die liegt zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Es wird eine Probezeit festgelegt, die mindestens einen bis maximal vier Monate betragen kann. In der Probezeit sollen der Azubi wie der Ausbilder die Entscheidung und die Eignung für den gewählten Beruf prüfen. Eine Kündigung ist von beiden Seiten jederzeit ohne Nennung eines Grundes möglich.

Ausbildungsverlängerung und Ausbildungsverkürzung

Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet mit Bestehen der Abschlussprüfung. Sollte ein Lehrling die Prüfung nicht bestehen, hat er ein Recht auf  Ausbildungsverlängerung und bis zu zweimaliger Prüfungswiederholung. Des Weiteren haben Azubis das Recht auf eine Ausbildungsverkürzung und bei besonders guten Leistungen die Prüfung vorzeitig durchzuführen. Eine Verkürzung ist auch möglich bei Anrechnung beruflicher Vorbildung oder bei entsprechendem  Antrag.

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