Rechte & Pflichten der Ausbilder
Was sind die Rechte und Pflichten deines Ausbilders?
Einen Azubi zu beschäftigen, heißt auch Verantwortung für ihn zu übernehmen. Damit für beide Seiten eine gute Zusammenarbeit zustande kommt, müssen bestimmte Rechte und Pflichten eingehalten werden.
Sobald der Berufsausbildungsvertrag unterschrieben ist und die Ausbildung begonnen hat, arbeiten Azubi und Ausbilder zusammen. Dabei ent- stehen für beide Seiten Rechte und Pflichten, an die sich aus vielerlei Gründen gehalten werden muss. Sie dienen dem Schutz des Azubis, des Betriebs oder der Materialien. Sie regeln die Zusammensetzung von praktischer und schulischer Aus- bildung. Aus der Einhaltung der Rechte und Pflichten kann eine erfolgreiche und gewinnbringende Ausbildung erwachsen.
Du musst lernen können– Pflichten des Ausbilders
Die oberste Pflicht des Ausbilders liegt in der Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse des Ausbildungsberufes, damit der Azubi sein Ausbildungsziel erreichen kann. Dafür muss der Ausbilder über die persönlichen und fachlichen Qualifikation verfügen, welche im BBiG und in der Handwerksordnung festgelegt sind. Während der Probezeit ist die Eignung des Azubis festzustellen. Der Ausbilder trägt auch die Pflicht, das Berichtsheft des Azubis durch zu sehen und ihm während der Arbeitszeit das Führen des Berichtshefts zu ermöglichen.
Freistellungspflicht
Die Ausbildungsstätte hat die Pflicht, Lehrlinge für den Besuch der Berufsschule frei zu stellen. Dies gilt sowohl für den Unterricht und anfallende Prüfungen als auch für andere außerbetriebliche Maßnahmen und Sonderveranstaltungen im Rahmen der Ausbildung.
Aufsicht, Fürsorge und Schutz
Unter die Pflichten der Ausbilder sind auch Hinweise und Information über geltende Sicherheits- und Ordnungsvorschriften zu zählen, die den Azubi vor gesundheitlichen und sittlichen Gefahren schützen sollen. Die Ausbildungsstätte ist auch verantwortlich für die soziale Sicherung. Sie muss den Azubi zur gesetzlichen Krankenversicherung, zur Rentenversicherung, zur Arbeitslosenversicherung, zur Pflegeversicherung (alle anteilig von Arbeitnehmer- und Arbeitgeber zu zahlen) und zur Unfallversicherung (100 Prozent Arbeitgeber zu tragen) melden.
