Aktuelle Lage in Deutschland
Rechte und Pflichten
Eine berufliche Ausbildung unterliegt sowohl aufseiten der Ausbilder als auch aufseiten des Azubis bestimmten Rechten und Pflichten. Arbeiten wie im Schlaraffenland oder wie in der Kaserne? Wer was darf und muss, erfährst du hier im Überblick.
Azubis gehen mit der Ausbildung einen Berufsausbildungsvertrag ein, der in der Regel auf den Vorgaben des allgemeinen Arbeitsrechtes und des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beruht. Seit 1. April 2005 gibt es eine Novelle des BBiG, welche mehr Frei- räume in der Vermittlung der Aus- bildungsinhalte und in der Gestaltung der Berufsausbildung vorsieht. Neben überregionalen Bestimmungen finden in dem Arbeitsvertrag zahlreiche regionale Regelungen Anwendung, über die du dich gezielt bei den zuständigen Stellen erkundigen kannst.
Grundsätzliches zum Thema Ausbildung
Wer eine Ausbildung aufnimmt, der schließt einen Vertrag ab, womit bestimmte Rechte, aber auch bestimmte Pflichten einhergehen. Dies gilt selbstverständlich für beide Vertragspartner. Der Ausbildungsvertrag, welcher in schriftlicher Form vorliegen muss, regelt sämtliche Details die Ausbildung betreffen. Vereinbart werden beispielsweise die Dauer der Ausbildung und der Probezeit, ein gestaffeltes Gehalt, die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, der Urlaubsanspruch und das Ziel der Ausbildung.
Während der Probezeit ist eine Kündigung ohne Nennung eines Grundes jederzeit und beiderseitig möglich. Danach sind die Kündigungsfristen einzuhalten und wichtige Gründe für die Kündigung zu nennen. Für Ausbilder gelten strenge Regeln, wenn sie ihrem Azubi kündigen wollen. In der Regel müssen mehrfache Abmahnungen vorliegen.
Formale Pflichten für Auzubis und Ausbilder
Der Azubi als auch der Ausbilder haben während der Ausbildung Pflichten zu erfüllen. Und zwar folgende:
- Pflichten für Azubis: Lernwille, Sorgfalt, Teilnahme am Unterricht einer Berufsschule, Befolgung der Anweisungen und der Betriebsordnung und Schweigepflicht
- Pflichten für Ausbilder: Übernahme der Ausbildung, Bereitstellung der Ausbildungsmaterialien, Freistellung für Berufsschulunterricht, Fürsorge, Zeugniserstellung und Vergütung
Azubis unter 18 und Jugendschutz
Azubis ist nicht gleich Azubi, denn für Lehrlinge unter 18 gelten besondere Bestimmungen. Wer noch nicht volljährig ist, für den gilt das „Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend“ (Jugendarbeitsschutzgesetz –JArbSchG). Es besagt, dass Minderjährige nicht mit Erwachsenen gleichgesetzt werden können. Für Azubis unter 18 gelten eigene Regelungen was den Besuch der Berufsschule, die Einhaltung von Ruhepausen und Urlaubszeiten, die Einteilung zu Schicht-, Nacht- und Akkordarbeit, die Verpflichtung zu Überstunden, das Verrichten gefährlicher Arbeiten und vieles andere angeht.
Unter 18-jährige Azubis dürfen beispielsweise nur in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Zusätzlich bedarf es regelmäßiger ärztlicher Untersuchungen bei Minderjährigen, die die Eignung zur Berufsausbildung auch körperlich und gesundheitlich bekräftigt. Für Azubis unter 18 gilt das Jugendschutzgesetz und es darf ihnen weder Alkohol, Tabak noch sonstige Drogen ausgegeben werden. Informiere dich über deine Rechte und Pflichten, denn jeder Betrieb ist verpflichtet sich daran zu halten und dich zu schützen.
