Aktuelle Lage in Deutschland Teil 2
Regelungen von Arbeitszeit, Erholung und Urlaub
Der Ausbilder ist verpflichtet, mit dem Azubi eine seines Alters entsprechende Arbeitszeit zu vereinbaren. Die Arbeitszeit muss grundsätzlich Ruhephasen enthalten, die zur Erholung genutzt werden. Außerdem gibt es je nach Alter Regelungen über die Rechtmäßigkeit von Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit. Zusätzlich dazu muss der Ausbilder einen regelte Anzahl an Urlaubstagen gewähren, die vom Azubi, ebenso wie die täglichen Ruhezeiten, zur Erholung genutzt werden sollen. Über die genauen Bestimmungen informieren die zuständigen Stellen.
- Tägliche / wöchentliche Arbeitszeit: bei Jugendlichen an fünf Tagen acht Stunden /40 Stunden; bei Erwachsenen an sechs Tagen acht Stunden / 48 Stunden
- Samstagsarbeit: für Jugendliche ist der Samstag beschäftigungsfrei; für Erwachsene ein normaler Werktag
- Sonntags- und Feiertagsarbeit: für Jugendliche sind diese Tage beschäftigungsfrei; für Erwachsene ist der Sonntag in der Regel beschäftigungsfrei. Bei Feiertagen, die auf einen Werktag fallen, muss ein Ersatzruhetag gewährt werden
- Urlaubsanspruch: bei Jugendlichen gestaffelt 25 bis 30 Werktage und bei Erwachsenen 24 Werktage