Wohngeld


Kann ein Azubi auch Unterstützung durch Wohngeld bekommen?

Zur Finanzierung des eigenen Lebensunterhalts ist es wichtig, alle seine Möglichkeiten als Auszubildender zu kennen. Eine davon ist die finanzielle Unterstützung durch Wohngeld - doch das bekommt leider nicht jeder.

Ausbildung, Finanzen, Wohngeld

Ganz grundsätzlich betrachtet ist Wohngeld laut Paragraph 1 des Wohngeldgesetzes eine staatliche Leistung in Form eines Mietzu- schusses zu den finanziellen Auf- wendungen für Wohnraum. Das Wohngeld dient dabei der wirt- schaftlichen Sicherung ange- messenen und familiengerechten Wohnens. Der Anspruch auf Wohn- geld ist prinzipiell von drei Faktoren abhängig: der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen des Haushalts und den betreffenden Mietkosten. Informationen und Anträge bietet die Wohngeld- stelle der jeweiligen Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Wird ein Antrag auf Wohngeld bewilligt, erhält der Antragsteller die Leistungen über zwölf Monate und muss rechtzeitig das Wohngeld neu beantragen.


Wohngeld für Azubis - ja oder nein?

In der Regel erhalten Azubis kein Wohngeld. Der Anspruch auf Wohngeld besteht bei den meisten Azubis nicht, da sie grundsätzlich Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben - auch wenn diese letztlich gar nicht jeder Azubi erhält - unabhängig davon, ob Ausbildungsbeihilfe beantragt wurde oder nicht. Daher ist auch ein Haushalt, in dem ausschließlich BAB-Berechtigte oder tatsächliche Empfänger von Ausbildungsbeihilfe oder BAföG leben, gänzlich nicht wohngeldberechtigt - anders dagegen in einem gemischten Haushalt.
Ebenfalls keinen Wohngeldanspruch hat ein Azubi, der nur vorübergehend - also während der Ausbildung - vom eigentlichen Wohnort abwesend ist und aus diesem Grund in einer anderen Gemeinde lebt. Es ist aber zu empfehlen, sich ausführlich zu informieren, ob man selbst vielleicht nicht zu diesen nicht berechtigten Gruppen gehört - z.B. wenn der Azubi aus verschiedenen Gründen (bereits die zweite Ausbildung o.ä.) nämlich gar keinen grundsätzlichen Anspruch auf Ausbildungsbeihilfe oder BAföG hat oder nicht nur vorübergehend an einem anderen Ort wohnt. Hierfür benötigt der Azubi jedoch immer eine schriftliche Bestätigung, um Wohngeld zu beantragen.

Wohngeld für Azubi in schulischer Ausbildung?

Auszubildende in einer beruflichen Ausbildung, die Bundesausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten oder zumindest âEURsdem Grunde nachâEUR~ Anrecht darauf hätten, haben folglich keinen Anspruch auf Wohngeld. Als Azubi in einer schulischen Ausbildung hat man dagegen kein Anrecht auf Ausbildungsbeihilfe, kann aber BAföG beantragen. Häufig wird dies zwar abgelehnt, doch diese Ablehnung ist wiederum nötig für einen Antrag auf Wohngeld. Ob das Wohngeld allerdings bewilligt wird, hängt von weiteren Faktoren ab.

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