Was tun bei Verstoß gegen den Ausbildungsvetrag?


Konflikte nicht ausgeschlossen

Ständig Üeberstunden machen müssen? Oder selbst andauernd zu spät kommen? Beides ist in einer Ausbildung nicht rechtens. Doch was ist bei einem Verstoß gegen den Ausbildungsvertrag zu tun?

Ausbildung, Rechte, Pflichten, Verstoß, was tun

Eine berufliche Ausbildung ist an Rechte und Pflichten geknüpft, die durch das allgemeine Arbeitsrecht, Berufsbildungsgesetz (BBiG) und dem Ausbildungsvertrag geregelt werden. Für Azubis unter 18 kommt noch das Jugendarbeits- schutzgesetz hinzu. Azubi und Ausbilder unterschreiben einen Ausbildungsvertrag, in dem die Regelungen und Bestimmungen rund um die Ausbildung enthalten sind.

Allerdings kann es auf beiden Seiten der Vertragspartner - Ausbilder und Azubi - zu Problemen, Konflikten und einem Verstoß kommen. Wie ist damit umzugehen? Was kann passieren? Wer kann in einem solchen Fall weiterhelfen? Wie verhält man sich selbst am besten, wenn Unrecht geschieht oder wenn man selbst einen Verstoß gegen den Ausbildungsvertrag begeht?


Ein Azubi ist kein Aschenputtel

Während der Ausbildung soll der Azubi seinen Ausbildungsberuf erlernen und alle notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, um sein Ausbildungsziel zu erreichen. Dafür hat der Ausbilder Sorge zu tragen. Leider ist das nicht immer der Fall und Ausbildungsbetriebe begehen einen Verstoß gegen die geltenden Rechte und Pflichten im Ausbildungsvertrag. Ein solcher Verstoß gegen die Rechte des Azubi kann beispielsweise Gewalt, Beleidigung, sexuelle Belästigung, Zahlungsverweigerung oder eine fehlende Berechtigung zur Einstellung und Ausbildung von Lehrlingen sein.

Niemand ist verpflichtet, gefährliche, gefährdende oder ihm körperlich zu schwere Aufgaben zu erledigen. Darunter fällt nicht das tägliche Kehren der Ausbildungsstätte. Steigert sich dies allerdings in nicht zumutbare Bereiche, wenn beispielsweise das Saubermachen von Maschinen mit körperlicher Gefahr einhergeht, so ist dies ein Verstoß gegen den Ausbildungsvertrag und Azubis dürfen die Arbeit verweigern.

Verstoß gegen den Ausbildungsvertrag: Problem erkannt, Gefahr gebannt?

Doch was ist zu tun, wenn ein Verstoß gegen die Jugendschutzbestimmungen vorliegt? Zunächst gilt es, das Gespräch mit dem Ausbilder oder der Ausbildungsleitung zu suchen und zu schauen, ob sich das Problem oder der Verstoß gemeinsam beheben lässt. Schlägt dies fehl, wäre die nächste Instanz, die Ausbildungsberatung der Industrie- und Handelskammern (IHK) oder die Lehrlingswarte der Handwerkskammern. Sie bieten Beratungen in allen Fragen und Problemen an.

Wer kann sonst noch bei einem Verstoß gegen den Ausbildungsvertrag helfen?

Weitere Ansprechpartner für Azubis können die Lehrenden an der Berufsschule sein, die den Lehrling und möglicherweise auch den Betrieb kennen und vermittelnd oder hilfestellend handeln können. Beratungsstellen für Jugendliche oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) bieten ebenfalls Sprechstunden an, die den hilfesuchenden Azubi bei einem Verstoß gegen den Ausbildungsvertrag beraten können.
Bei Fragen des Jugendarbeitsschutzes sind die Gewerbeaufsichtsämter zuständig und bei Streitigkeiten im Berufsausbildungsverhältnis das Arbeitsgericht.


Letzter Schritt Kündigung

Kommt es nach einem verstoß gegen den Ausbildungsvertrag zu keiner Konfliktlösung, wird der Azubi weiterhin nicht gemäß der Bestimmungen behandelt und der Verstoß setzt sich fort, kann als letzter Schritt möglicherweise nur noch ein Wechsel des Ausbildungsplatzes gesehen werden. Damit verbundenen ist dann eine schriftliche Kündigung und die Suche nach einem neuem Ausbildungsplatz.
Ein Azubi kann in der Probezeit ohne Nennung eines Grundes kündigen. Nach der Probezeit ist von dem Azubi ein wichtiger Grund wie Gewalt oder Versäumnisse in der Zahlung der Vergütung für die Kündigung zu nennen.

Wenn der Azubi einen Verstoß gegen den Ausbildungsvertrag begeht

Wer als Azubi die Einstellung hat, dass nicht interessiert, was der Chef sagt, wenn man ständig zu spät kommt, sich weigert, einem übertragene Aufgaben zu erledigen oder sich ständig in Gefahr begibt - der riskiert seinen Ausbildungsplatz. Soweit sollte man es nicht kommen lassen. Denn Vieles gehört eben einfach zu den Pflichten in einer Ausbildung und der Ausbilder ist im Recht, wenn nach ständigen Verstoß gegen den Ausbildungsvertrag, schließlich eine Kündigung folgt. Ausbilder schauen sich das Verhalten ihrer Azubis eine Zeit lang an, suchen das Gespräch oder sie handeln sofort: nach mündlichen Hinweisen und Ermahnungen, folgt irgendwann eine schriftliche Abmahnung, die auch in die Personalakte des Azubis wandert. Dort bleibt sie und kann beispielsweise eine spätere Üebernahme verhindern.

Fühlt sich der Ausbilder gezwungen, dem Azubi mehrfach eine Abmahnung auszustellen, so kann er bei wiederholten Verstoß in der gleichen Sache (beispielsweise Zuspätkommen) eine Kündigung aussprechen. Zwar gelten bei Ausbildern strenge Regeln für die Kündigung nach der Probezeit, doch durch schriftliche Abmahnungen wird der Weg für die Kündigung sozusagen geebnet und diese rechtens. Spätestens also, wenn schon eine Abmahnung wegen eines Verstoßes vorliegt, sollte sich der Azubi zusammenreißen, wenn ihm an seiner Ausbildung gelegen ist.

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