Ärger mit Vorgesetzten / Kollegen


Ausgebildete Wut im Bauch

Im Betrieb immer nur Kaffeekochen? Ein Chef, der nur mit einem redet, um einen anzumeckern? Und die Kollegen sind auch nicht gerade nett? Bei Ärger in der Ausbildung sollte der Auszubildende immer das Gespräch suchen und auf Ursachenforschung gehen.

Ausbildung, Verlauf, Ärger, Vorgesetzter, Kollege

Wer in seiner Ausbildung Ärger mit Kollegen oder Vorgesetzten hat, dem kann die Freude an der Ausbildung schnell getrübt werden. Deshalb ist es wichtig, diesem Ärger Luft zu machen. Manchmal reicht es schon, mit Freunden oder Familie zu sprechen. Manchmal aber ist es damit nicht getan und der regelmäßige Ärger mit den Mitarbeitern in der Ausbildung kann zum Problem werden. Bevor dieser Ärger den Erfolg der Ausbildung in Gefahr bringt oder dafür sorgt, dass ein Azubi nur noch mit Magenschmerzen den Betrieb aufsucht, sollte das Problem geklärt werden.

Sind es persönliche Probleme - vielleicht kann man den Ausbilder einfach nicht leiden? Oder kommt der Ärger von zu erledigenden Aufgaben, die gar nichts mit der Ausbildung zu tun haben? Sind es Probleme mit den Kollegen - zum Beispiel weil die einen nicht ernst nehmen? Oder vielleicht droht der Chef gleich bei allem mit Kündigung?


Ärger ist nicht gleich Ärger

Grundsätzlich sollte bei jeder Art von Ärger in der Ausbildung immer das persönliche Gespräch gesucht werden. Kollegen direkt ansprechen oder sich an den Ausbilder wenden, ist der richtige Weg, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt. Dabei selbst immer fair und freundlich bleiben. Wenn das direkte Gespräch mit den Beteiligten schwer fällt, kann man auch seine Berufsschullehrer ansprechen und um Rat fragen. Möglicherweise können die bei Ärger in der Ausbildung vermitteln.

Die Ausbildungsberater der zuständigen Stellen - zum Beispiel der Handwerks- oder Handelskammer - bieten Beratungsgespräche an, in denen auch der Ärger in der Ausbildung Platz findet. Hier kann rausgefunden werden, ob der Ärger mit Chef oder Kollegen womöglich dadurch entsteht oder soweit geht, dass dieser die rechtlichen Vorgaben betrifft. Denn sowohl Auszubildende als auch Ausbildende haben Rechte und Pflichten. Zudem stehen Auszubildende - vor allem Minderjährige - rechtlich unter einem besonderen Schutz im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern.

Ärger in der Ausbildung: Eingewöhnung oder Rechtsverstoß?

Die Zeit der Ausbildung wird neu und womöglich erstmal reichlich gewöhnungsbedürftig sein. Vielleicht hat man sich die Ausbildung anders vorgestellt. Das können Gründe für Unzufriedenheit und Ärger im Betrieb sein. Grundsätzlich ist ein Auszubildender weisungsgebunden. Das bedeutet, ein Azubi muss machen, was ihm gesagt wird. Aber da kommt es gehörig darauf an, was ihm gesagt wird. Denn es kann einem auch passieren, dass man als Azubi an einen Betrieb gerät, der die Auszubildenden als billige Arbeitskräfte ausnutzt.Dann ist der Ärger in der Ausbildung vorbereitet. 

So wird der Azubi womöglich mit Aufgaben betragen, die nichts mit der Ausbildung zu tun haben oder von Azubis nicht ausgeführt werden dürfen; vielleicht stehen Üeberstunden auf der Tagesordnung, es wird gar nicht wirklich etwas beigebracht im Betrieb oder es gibt Ärger wegen der Freistellung für die Berufsschule. All dies muss sich ein Azubi nicht bieten lassen. Diese Formen von Ärger mit Vorgesetzen oder Kollegen in der Ausbildung verstoßen gegen das Berufsbildungsgesetz. Darum heißt es hier, unbedingt beraten lassen, wenn Ärger dieser Art vorliegt. Das Recht ist auf Seite des Azubis, also keine Scheu, sich an die zuständigen Kammern, Lehrer oder Ausbilder direkt zu wenden.


Wer seine Rechte kennt

Es ist als Azubi immer wichtig, sowohl die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen, als auch die des ausbildenden Betriebs. So kann der Ärger in der Ausbildung besser eingeordnet werden. Außerdem verschafft das eine sichere Argumentationsgrundlage. Für ein Gespräch mit dem Ausbilder beispielsweise über eine Beschwerde der Ausführung von ausbildungsfernen Tätigkeiten, ist es wichtig, dass man zeigt, Bescheid zu wissen, was man muss und was nicht.

Die Extreme von Ärger in der Ausbildung, Abmahnungen oder gar eine fristlose Kündigung, können unzulässig sein. Das sollte immer nachgeprüft werden. Wenn der Ärger ganz extrem wird, kann auch ein Fall des sogenannten Mobbings vorliegen. Das Wort Mobbing wird heutzutage oft etwas leichtfertig gebraucht. Mittlerweile ist gesetzlich geregelt, was unter Mobbing fällt. Mobbing beschreibt nicht kleineren Ärger oder Reiberein, bei Mobbing geht es um Psychoterror. Doch soweit braucht es kein Azubi kommen lassen, um das Gespräch zu suchen. Je früher versucht wird, den Ärger mit Kollegen oder dem Vorgesetzten zu klären, umso schneller kann die Ausbildung auch wieder Spaß machen.

Weitere Themen

###ad-right###