Wohngeld und Kindergeld


Wohngeld und Kindergeld

Die Ausbildung ist nicht nur ein neuer Lebensabschnitt, sondern auch ein Schritt in die Selbständigkeit - und die will finanziert werden. Zu der Ausbildungsvergütung gibt es deshalb auch Wohngeld und Kindergeld.

Wohn und Kindergeld

Ein Dach über dem Kopf zu haben gehört zu den elementaren Dingen im Leben. Wenn man wegen der Ausbildung aber nicht mehr zu hause wohnt, muss das allein finanzieren. Deshalb gibt es auch für Auszubildende Wohngeld. Allerdings ist es nicht immer einfach da heranzukommen.

Leichter ist es da mit dem Kindergeld. Das kriegt man nämlich auch noch, wenn man eigentlich mehr Erwachsener als Kind ist. Allerdings gibt es auch hier Auflagen, die beachtet werden müssen. Denn nicht jeder Azubi hat Anspruch auf Kindergeld.


Wohngeld

Mit dem Wohngeld ist das so eine Sache. Denn eigentlich haben Azubis kein Recht auf Wohngeld. Das liegt daran, dass ein Auszubildender grundsätzlich Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) hat. Deshalb ist auch eine Wohnung in der nur BAB- oder Bafög-Berechtigte wohnen vom Wohngeld grundsätzlich ausgeschlossen.

Trotzdem sollte man sich genau informieren. Denn es gibt Ausnahmen. Zum Beispiel ist man nicht BAB-berechtigt, wenn man schon in der zweiten Ausbildung ist. Dann kann das Wohngeld beantragt werden. Wer eine schulische Ausbildung macht und kein Bafög bekommt, kann ebenfalls Wohngeld beantragen.


Kindergeld

Mit dem Kindergeld ist es etwas einfacher. Denn das bekommt jeder bis zu seinem 25. Lebensjahr, der monatlich höchstens 640 Euro verdient und sich noch in der Ausbildung befindet. Zum Einkommen zählen mögliche âEURsEinnahmenâEUR~ wie BAföG-Zuschüsse, Waisenrente, Stipendien, Brutto-Einnahmen aus nicht-selbstständiger Beschäftigung (Ausbildungsvergütung) und Einnahmen aus selbstständiger Beschäftigung. Vom Einkommen abziehen kann man eine Pauschale für Werbungskosten und Fahrtkosten je nach Entfernung zwischen Wohnort und Ausbildungsbetrieb bzw. Berufsschule.

Und noch ein paar Regelungen gibt es beim Kindergeld: Wer gerade keine Ausbildung hat, dem wird das Kindergeld vier volle Monate weiter gezahlt. Danach muss man sich arbeitsuchend melden. Das Kindergeld wird dann noch bis zum vollendeten 21. Lebensjahr weitergezahlt, sofern man sich ausreichend um einen Job oder eine Ausbildung bemüht. Wer nach der Ausbildung keinen Job bekommt, hat neben dem Arbeitslosengeld auch Anspruch auf Kindergeld, sofern er die Einkommensgrenze nicht überschreitet.

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