Ausbildungsbeihilfe


Ausbildungsbeihilfe - Zuschuss oder Darlehen?

Das Arbeitsförderungsgesetz im Sozialgesetzbuch III gibt die Förderung von Azubis durch Ausbildungsbeihilfe vor. Je nach Voraussetzungen ist die Ausbildungsbeihilfe ein vollständiger Zuschuss oder ein voll verzinsliches Bankdarlehen.

Ausbildung, Finanzen, Ausbildungsbeihilfe

Die Ausbildungsbeihilfe durch die Bundesagentur für Arbeit hat den Zweck, auch bei finanziellen Schwierigkeiten jedem eine berufliche Qualifizierung in Form einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Durch die finanzielle Förderung in Form der Ausbildungsbeihilfe soll außerdem die berufliche Beweglichkeit gesichert und verbessert werden.

Mit diesen Zielen dient das Prinzip der Ausbildungsförderung durch Ausbildungs- beihilfe ebenfalls der Umsetzung wesentlicher Artikel im Grundgesetz: Verwirk- lichung des Sozialstaatsprinzips, freie Entfaltung der Persönlichkeit und freie Berufswahl.


Höhere Ausbildungsbeihilfe ab 2008 möglich

Die neueste Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), die eine Erhöhung des BAföG ab Herbst 2008 vorsieht, wirkt sich auch auf die Ausbildungsbeihilfe aus. Das heißt, dass durch diese Änderung des Gesetzes auch die Freibeträge und Bedarfssätze bei der Ausbildungsbeihilfe um bis zu 10 Prozent angehoben werden.

Diese Anhebung wiederum führt bei vielen Empfängern von Ausbildungsbeihilfe zu einem höheren Betrag der Ausbildungsbeihilfe. Um herauszufinden, ob es sich lohnt, einen Antrag auf Ausbildungsbeihilfe zu stellen und wie sich die Erhöhung auf den Betrag der eigenen Ausbildungsbeihilfe auswirkt, können Azubis im Internet den so genannten BAB-Rechner nutzen.

Noch mehr Unterstützung vom Staat: UBV

Eine weitere Förderungsmöglichkeit vom Staat neben der Ausbildungsbeihilfe kann der Azubi bereits vor seiner Ausbildung nutzen: die Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung (UBV). Ausbildungssuchende können diese unterstützenden Leistungen für die ihnen entstandenen Kosten bei den Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz beantragen. Hierzu gehören Bewerbungskosten für das Erstellen und Versenden von Bewerbungsunterlagen ebenso wie die Reisekosten für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen.


Sonderausgaben

Jährlich können bis zu 260 Euro Bewerbungskosten und zusätzlich dazu Reise- und gegebenenfalls Üebernachtungskosten übernommen werden. Die Formulare zur Beantragung der Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung können Auszubildende nach einem Beratungsgespräch in der zuständigen Arbeitsagentur erhalten.

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