Der Lebenslauf


Der Lebenslauf - das Leben auf zwei Seiten

Der tabellarische Lebenslauf ist das Kernstück der Bewerbungsmappe. Er gewährt Arbeitgebern einen schnellen Üeberblick über das bisherige Leben des Bewerbers - auch wenn das bisher noch nicht so lang ist.

Ausbildung, Bewerbung, Lebenslauf

Ein tabellarischer Lebenslauf, auch Curriculum Vitae oder kurz CV genannt, ist mit dem Anschreiben zusammen, der wichtigste Teil der Bewerbung. Hier stehen alle Informationen zu den Qualifikationen und Fähigkeiten eines Bewerbers. Daher ist es besonders wichtig, den Lebenslauf gut strukturiert und übersichtlich zu gestalten. Der Lebenslauf ist nach dem Bewerbungsschreiben die Visitenkarte, die dem Arbeitgeber vermitteln soll, wer man ist, was einen auszeichnet und was man will.


Formvollendeter Lebenslauf

Der Lebenslauf liegt oben in der Bewerbungsmappe vor den Zeugnissen. Davor befindet sich nur gegebenenfalls das Deckblatt mit Foto. Gibt es kein Deckblatt, gehört das Bewerbungsbild auf den Lebenslauf selbst (in der Regel oben rechts). Beim Gestalten des Lebenslaufes ist es erlaubt, etwas individuell und kreativ zu sein, um sich von der Masse abzuheben. Allerdings gilt immer: Weniger ist mehr und Einheitlichkeit sowie Üebersichtlichkeit sind beim Lebenslauf sehr wichtig. Das heißt, das Layout der gesamten Bewerbung sollte einen gewissen Wiedererkennungswert aufweisen und einheitlich gestaltet sein. Der Lebenslauf selbst muss schlüssig aufgebaut und gegliedert sein. 

Wichtig ist, dass der Lebenslauf auf das Unternehmen abgestimmt wird und die für die berufliche Tätigkeit und diesen Betrieb wichtigen Informationen, sollten hervorgehoben werden. Unter jeden Lebenslauf gehört außerdem das aktuelle Datum und die eigene Unterschrift. Die Formulierungen sollten kurz und prägnant sein. In der Regel ist eine Seite ausreichend. Mehr als drei sollten es aber auf keinen Fall werden.

Gängige Rubriken im Lebenslauf: Persönliches und Bildung

Zu Beginn des Lebenslaufes stehen normalerweise die Persönlichen AngabenâEURoe: Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Familienstand. Auch die Eltern können mit Berufsbezeichnungen angegeben werden und die Geschwister hier aufgeführt werden.

Der gängige, tabellarische Lebenslauf ist thematisch und - innerhalb der Themen chronologisch - also nach Datum gegliedert. Dabei kann auch antichronologisch vorgegangen werden, also das aktuellste zuerst genannt werden. Beide Varianten sind üblich. Wichtig nur: bei einer Variante bleiben.

Bei jungen Bewerbern um einen Ausbildungsplatz liegt die Schulezeit nicht lang zurück. Darum sollten die einzelnen Schulstationen (Namen der Schulen und Abschluss) aufgelistet werden. Diese Rubrik kann zum Beispiel mit "Schulische Bildung" benannt werden.


Gängige Rubriken im Lebenslauf: Praktisches, Besonderes und Freizeit

In einer Rubrik "Praktische Tätigkeiten" ist Platz für Praktika und Jobs, aber auch schulische Projekte oder Auslandsaufenthalte. Ansonsten gehört auch freizeitliches Engagement wie Ehrenämter unter diese Rubrik.

In einer Rubrik, die zum Beispiel "Besondere Kenntnisse" genannt werden kann, ist Platz für all das, was der Bewerber gut kann und was auf jeden Fall genannt werden sollte: hier kommen die Computerkenntnisse rein, die Sprachkenntnisse oder was der Bewerber sonst vielleicht noch zu bieten hat.

Zu guter Letzt ist in einem Lebenslauf auch ein Blick auf Freizeit und Hobbys üblich. In dieser Rubrik ist dann Platz für den Lieblingssport, das Spielen von Instrumenten und andere Freizeitbeschäftigungen. Aber bitte nicht vergessen: es geht ja schließlich um eine Berwerbung. Hobbys wie "chillen" oder nur Videospiele gehören hier besser nicht aufgelistet.

Was sonst noch wichtig für den Lebenslauf ist

Manche Angaben im Lebenslauf muss der Bewerber nicht, oder nicht zwangsläufig machen. Das gilt beispielsweise für den Beruf der Eltern oder die Konfession. Natürlich sollten solche Daten genannt werden, wenn sie für die Bewerbung von Vorteil sein könnten. Auch die Staatsangehörigkeit ist nur zwingend in den persönlichen Daten des Curriculum Vitae zu erwähnen, wenn der Bewerber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder eine doppelte Staatsangehörigkeit hat.

Krankheiten sollten nicht erwähnt werden, es sei denn, es handelt sich um eine gemeldete Schwerstbehinderung. Dann muss das sogar angeben werden. Eine Schwangerschaft darf verschwiegen werden, weil sie die Jobaussichten oft verringert. Man sollte sich allerdings im Klaren sein, dass sich der Arbeitgeber später hintergangen fühlen könnte. Ähnliches gilt für Kinder. Auch hier ist der Bewerber nicht verpflichtet, Angaben im Lebenslauf zu machen.

Gibt es Lücken im Lebenslauf, sollte der Bewerber offen und ehrlich sein. Denn spätestens im Bewerbungsgespräch wird der potentielle Arbeitgeber diese zur Sprache bringen.

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