Ansprechpersonen


Hilfe bei Fragen und Problemen

Keiner wünscht es sich, doch Probleme mit Vorgesetzten, Arbeitsbedingungen oder Gesetzen können auch während der Ausbildung auftreten. Zum Glück gibt es Ansprechpartner in der Ausbildung, die im Notfall weiterhelfen.

Ausbildung, Beginn, Ansprechperson

Der zustehende Urlaub wird nicht gewährt, es müssen ungeplante Nachtschichten geschoben werden, oder es gibt Stress mit einem Vorgesetzten. Nur allzuschnell finden sich auch Azubis in einer verzwickten Lage wieder. Zum Glück gibt es verschiedene Ansprechpartner für die Ausbildung, wie die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), der Betriebsrat und die Kammern. In großen Unternehmen gibt es zudem oft eigene Ausbildungsbeauftragte, sowie zentrale Ansprechpartner, an die sich Azubis wenden können. Statt Fragen und Problemen ewig mit sich rumzutragen, heißt es, die richtigen Ansprechpartner für die Ausbildung finden. 

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) als Ansprechpartner für die Ausbildung

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist der Ansprechpartner der Auszubildenden und Jugendlichen im Betrieb oder der Dienststelle. Sie achtet darauf, dass im Betrieb Gesetze, Tarifverträge und Betriebs- und Dienstvereinbarungen während der Ausbildung und danach eingehalten werden. Denn besonders für Azubis, die noch nicht volljährig sind, gelten spezielle Rechte in Bezug auf Berufsschule, Ruhepausen, Nacht- und Schichtarbeit, gefährliche Arbeiten, Urlaub, Üeberstunden und vieles mehr.

Außerdem können die Auszubildenden hier auch selbst aktiv werden: Denn die JAV organisiert regelmäßig Jugendversammlungen, wo auch Verbesserungsvorschläge für die Ausbildung gemacht werden können.


Betriebsrat als Ansprechpartner für die Ausbildung

Ähnlich wie die JAV setzt sich auch der Betriebsrat für die Interessen der Auszubildenden ein. Gleichzeitig vertritt er aber auch alle anderen Mitarbeiter. Er handelt Betriebsvereinbarungen aus und achtet darauf, dass sie auch eingehalten werden - genauso wie die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Gesetzen und Tarifverträgen festgelegt sind. Voraussetzung für einen Betriebsrat als Ansprechpartner ist allerdings, dass der Betrieb mehr als fünf Beschäftigte hat.

Industrie- und Handelskammer (IHK) als Ansprechpartnerfür die Ausbildung

Die IHK ist für die Beratung und Üeberwachung in der Ausbildung in Industrie und Handel verantwortlich. Sie prüft, ob Ausbildungsbetriebe und Ausbilder bzw. Ausbilderinnen geeignet sind, registriert die Ausbildungsverträge und organisiert Zwischen- und Abschlussprüfungen. Hier finden Azubis auch die Ansprechpartner für alle zugehörigen Ausbildungsberufe. Die IHK ist aber eher wie ein neutraler Dritter, dessen Interesse es ist, dass Ausbildungen erfolgreich und fair ablaufen.


Ansprechpartner bei sexueller Belästigung in der Ausbildung

Ob billige Anmache, anzügliche Witze oder gar körperliche Üebergriffe: Immer wieder werden Frauen, aber auch Männer am Arbeitsplatz sexuell belästigt. Azubis sind besonders häufig Opfer solcher Aktionen. Denn oft schweigen sie aus Scham oder aus Angst, ihren Ausbildungsplatz zu verlieren.

Egal ob es um einen selbst oder jemand anderen geht: Wer vom Thema betroffen ist, sollte direkt zum Betriebs- beziehungsweise Personalrat oder zur Jugend- und Auszubildendenvertretung gehen. Wenn es diese Gremien im eigenen Betrieb nicht gibt, kann man sich an die kommunale Gleichstellungsbeauftragte oder an Frauenbüros wenden. Die gibt es in fast allen Gemeinden.

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