Vorstellungsgespräch Teil 2


Fragen über Fragen lauern im Vorstellungsgespräch

Jedes Vorstellungsgespräch ist anders und man kann nie auf alles vorbereitet sein. Dennoch gibt es eine Reihe beliebter Fragen in Vorstellungsgesprächen, auf die man eine Antwort parat haben sollte. Das sind Fragen in Bezug auf die Wahl des Unternehmens, die Motivation dort zu arbeiten und die Einschätzung der eigenen Eignung und Qualifikation. Aber auch persönliche Fragen sind an der Tagesordnung. Dazu gehören Fragen nach Stärken und Schwächen. Gern haken Personalchefs auch bei Lücken im Lebenslauf nach, bei schlechten Zeugnisnoten oder abgebrochenen Ausbildungen.

Wichtig ist immer ruhig zu bleiben. Bei vielen Fragen geht es vor allem darum, eine plausible und souveräne Antwort zu geben. Nicht selten möchten Personalchefs nur sehen, wie ein Bewerber mit unangenehmen Fragen umgeht. Auf keinen Fall sollte man anfangen, sich wild zu rechtfertigen. Was auch nie gut ankommt, ist das Lästern über ehemalige Kollegen, Vorgesetzte, Lehrer oder Mitschüler. Auch wenn einen der Personalchef nach Dingen fragt, die man nicht leiden kann, sollte man sachlich bei Situationen und Eigenschaften bleiben und nicht persönlich werden.

Am Ende des Vorstellungsgespräches steht dann oft noch die Frage nach Fragen. Tatsächlich sollte man hier besser welche haben. Oft ergeben sich solche aus den Ausführungen des Gesprächspartners. Manchmal brennt einem ohnehin schon eine Frage unter den Nägeln. Wichtig ist nur, dass es keine Frage ist, die der Personalchef schon während seiner Erzählungen beantwortet hat oder eine, die jeder Bewerber zum Beispiel über das Unternehmen wissen sollte.


Eine heikle Frage

Es gibt übrigens auch unzulässige Fragen. Das sind allzu persönliche Fragen, wie solche nach der privaten Lebensplanung, nach Schwangerschaft, Vorstrafen oder auch Vermögensverhältnissen. Die Antwort auf solche Fragen darf man verweigern und sogar lügen ist erlaubt. Dennoch sollte man auch bei unerlaubten Fragen ruhig und freundlich bleiben, wenn einem an dem Ausbildungsplatz gelegen ist. Falls man keine negativen Folgen bei einer wahrheitsgemäßen Beantwortung einer unerlaubten Frage zu fürchten hat, spricht nichts dagegen auch eine solche zu beantworten. Ansonsten gilt: Der Ton macht die Musik.

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