Ärger mit Vorgesetzten / Kollegen


Ausgebildete Wut im Bauch

Im Betrieb kochst du immer nur Kaffee? Dein Chef redet nur mit dir, um dich anzumeckern? Du hast das Gefühl, deine Kollegen mögen dich nicht? Bei Ärger im Betrieb sollte der Auszubildende immer das Gespräch suchen und auf Ursachenforschung gehen.

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Wer an seiner Ausbildungsstätte Ärger mit Kollegen oder Vorgesetzten hat, dem kann die Freude an der Ausbildung schnell getrübt werden. Deshalb ist es wichtig, diesem Ärger Luft zu machen. Manchmal reicht es schon, mit Freunden oder Familie zu sprechen. Manchmal aber ist es damit nicht getan und der regel- mäßige Ärger mit den Mitarbeitern kann zum Problem werden.

Bevor dieser Ärger den Erfolg der Ausbildung in Gefahr bringt oder dafür sorgt, dass ein Azubi nur noch mit Magenschmerzen den Betrieb aufsucht, soll das Problem geklärt werden.

Sind es persönliche Probleme - kannst du vielleicht deinen Ausbilder einfach nicht leiden? Hast du Ärger, weil du Aufgaben erledigen musst, die gar nichts mit deiner Ausbildung zu tun haben? Fühlst du dich unwohl, weil du von deinen Kollegen nicht ernst genommen wirst? Oder vielleicht droht dir dein Chef gleich bei allem mit Kündigung?


Ärger ist nicht gleich Ärger

Grundsätzlich sollte bei jeder Art von Ärger immer das persönliche Gespräch gesucht werden. Sprich Kollegen direkt an oder wende dich an deinen Ausbilder, wenn du dich ungerecht behandelt fühlst. Bleibe dabei selber fair und freundlich. Wenn du mit deinem Ausbilder nicht so gut zurechtkommst oder deinen Ärger nicht mit ihm besprechen willst, kannst du auch deine Berufsschullehrer ansprechen. Möglicherweise können die auch vermitteln.

Die Ausbildungsberater der zuständigen Stellen - zum Beispiel der Handwerks- oder Handelskammer - bieten Beratungsgespräche an, in denen auch dein Ärger im Betrieb Platz findet. Hier kannst du rausfinden, ob dein Ärger mit Chef oder Kollegen womöglich dadurch entsteht oder soweit geht, dass dieser die rechtlichen Vorgaben betrifft. Denn sowohl Auszubildende als auch Ausbildende haben Rechte und Pflichten. Zudem stehen Auszubildende - vor allem minderjährige - rechtlich unter einem besonderen Schutz im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern.

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