Rechte und Pflichten


Was man darf, was man muss

Auszubildende haben in einem Betrieb Pflichten, aber auch Rechte. Oft fällt es jedoch schwer, den Dschungel von Vorschriften zu durchschauen. Deshalb hier ein kleiner Üeberblick.

Ausbildung, Beginn, Rechte, Pflichten

Die Rechte und Pflichten für Auszubildende sind im Berufsbildungsgesetz geregelt. Manche davon sind rechtlich nicht einfach nachzuweisen, wie der Wille zu lernen oder der des Arbeitgebers, dem Auszubildenden auch etwas beizubringen. Wenn sich beide Seiten in einem gesunden Ausbildungsverhältnis aber an ihre Rechte und Pflichten halten, ist das auch gar nicht notwendig.

Trotzdem ist es aber immer sinnvoll seine Rechte und Pflichten zu kennen. Wenn man merkt, dass etwas schief läuft, erst einmal mit dem Ausbilder sprechen. Oft handelt es sich um Missverständnisse, die leicht aus der Welt geschafft werden können.


Die Rechte des Azubis

Zu den Rechten eines Azubis gehört ein angemessenes Gehalt. Dieses richtet sich nach dem Alter und muss mit fortschreitender Berufsausbildung ansteigen. Auch für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen hat ein Auszubildender das Recht auf eine Vergütung. Die branchenüblichen Tarife liefern gute Anhaltspunkte für die Angemessenheit der Vergütung. Wichtig ist auch, dass der Arbeitgeber bei unverschuldeter Krankheit trotzdem das Gehalt zahlen muss. Gleiches gilt bei nicht selbst verschuldeten Gründen, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.

Selbstverständlich hat ein Azubi das Recht darauf, dass ihm Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die erforderlich sind, damit du das Ausbildungsziel erreicht wird. Am Ende der Ausbildung hat er zudem Anspruch auf ein Zeugnis, das Auskunft über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse gibt. Der Ausbilder hat die Pflicht, diesem Anspruch sogar ohne Aufforderung nachzukommen.

Pflichtprogramm für Azubis

Doch nicht nur der Arbeitgeber hat Pflichten. Auch Azubis müssen sich an die Spielregeln halten. Dazu gehört Aufgaben sorgfältig auszuführen und sich darum zu bemühen das Ausbildungsziel zu erreichen. Selbstverständlich sollte sein, den Weisungen des Ausbilders zu folgen und an den Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebs teilzunehmen.

Üeber Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu schweigen sind Azubis genauso verpflichtet wie der Betriebsordnung zu folgen und mit dem Eigentum sorgfältig umzugehen. Bei Krankheit muss der Azubi nicht nur Bescheid sagen, sondern auch im vorgegebenen Zeitrahmen ein ärztliches Attest vorlegen. Um zu den Prüfungen zugelassen zu werden, muss in der Regel ein Berichtsheft geführt werden.


Weitere Rechte und Pflichten

Weiteres zu Probezeit, Dauer des Ausbildungsverhältnisses oder Beendigung des Vertrages ist im Ausbildungsvertrag geregelt. So muss es für Azubis eine Probezeit geben und wenn die Abschlussprüfung nicht bestanden wurde, ist der Ausbilder verpflichtet, die Berufsausbildungsverhältnis bis zur nächsten Wiederholungsprüfung zu verlängern. Nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ist er aber grundsätzlich nicht verpflichtet, den Azubi weiter zu beschäftigen.  

Auch zur vorzeitigen Beendigung deines Ausbildungsverhältnisses gibt es feste Regeln. Vor Ablauf der Ausbildungszeit können beide Seiten das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen nur während der Probezeit kündigen. Nach Ablauf der Probezeit kann Azubis nur noch aus wichtigem Grund und fristlos gekündigt werden.

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