Besuch der Berufsschule, Berichtsheft


Schule und Bericht - nur Pflicht?

Die Berufsschule ist ein wichtiger Teil der Ausbildung und gehört zum Erlernen  des Berufs genauso wie Allgemeinwissen. Parallel führen Azubis auch ein Berichtheft, das helfen soll die Qualität der Ausbildung zu sichern.

Ausbildung, Beginn, Berufsschule, Berichtsheft

Das Berufsbildungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht ein so genanntes Duales Berufsausbildungssystem vor. Im Ausbildungsbetrieb erhalten der Azubis ihre praktische Ausbildung, im Berufsschulschulunterricht allgemeinbildende und fachtheoretische Inhalte vermittelt. Daneben sind sie verpflichtet, ihre Erfahrungen und Lerninhalte aus Betrieb und Berufsschule im so genannten Berichtheft aufzuschreiben. Es ist ein Nachweis über die Inhalte und bietet eine Möglichkeit, die Qualität der Ausbildung sicher zu stellen beziehungsweise zu überprüfen.


Der Unterricht in der Berufsschule

Der Berufsschulunterricht hängt vom Beruf und Ausbildungsjahr ab. Die Unterrichtszeit kann auch zu Unterrichtsblöcken zusammengefasst werden, die alle paar Wochen stattfinden. Diese Form gibt es in Deutschland insbesondere bei Ausbildungsberufen mit wenigen Auszubildenden, die in Landes- oder Bundesfachklassen unterrichtet werden. Das ist häufig bei so genannten Splitterberufen oder Berufen des öffentlichen Dienstes der Fall.

In der Berufsschule findet der Unterricht in allgemeinbildenden Fächer wie Deutsch oder Politik und fachtheoretische Fächer statt. Daneben gibt es in den Berufsschulen auch Lehrwerkstätten mit Praxisunterricht. Der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule ermöglicht normalerweise weiterführende Schulbesuche Die Berufsschule und damit die gesamte Ausbildung schließt mit einer Abschlussprüfung vor einer zuständigen StelleâEURoe ab, beispielsweise die Industrie- und Handelskammern (IHK) oder die Handwerkskammern (HWK).

Üebersichtlich: Das Berichtsheft

In der Ausbildungsordnung ist vorgeschrieben, dass Azubis ein Berichtheft führen müssen. Es muss zur Prüfungszulassung vorgelegt werden geht allerdings nicht in die Note ein. In das Berichtsheft wird eingetragen, in welchen Abteilungen der Azubi gearbeitet hat und was er genau gemacht hat. Die Unterrichts-Inhalte der Berufsschule gehören ebenso hinein, wie Seminareinheiten im Unternehmen. Auch wenn es anstrengend ist das Berichtsheft regelmäßig zu führen: Es hilft nicht nur den Ausbildern, sondern auch den Azubis selbst den Üeberblick zu behalten.

Die Berichte sollen knapp und verständlich, aber in zusammenhängenden Sätzen geschrieben sein. Azubis sollen nicht nur einzelne Ausbildungs- und Arbeitsschritte in ihrer Abfolge wiedergeben, sondern auch Zusammenhänge aufzeigen. Auch bei der Arbeit gemachte Erfahrungen und Lernerfolge können ins Berichtsheft geschrieben werden.

Genauso, wie Azubis das Berichtsheft regelmäßig führen müssen, sollte auch der Ausbilder das Berichtsheft durchsehen und abzeichnen. Auch die Berufsschule sollte in angemessenen Zeitabständen die Hefte einsehen und die zuständige Person es unterschreiben.


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