Übernahme
Vom Ausbildungsbetrieb übernommen werden
Mit dem Abschlusszeugnis in der Tasche eröffnen sich neue Wege. Einige bewerben sich für noch eine Ausbildung oder hängen ein Studium dran. Manche Betriebe übernehmen ihre Auszubildenden und stellen sie als feste Mitarbeiter ein.
Es ist geschafft! Du hast einen Beruf und nennst dich ab sofort nicht mehr Azubi. Sicherlich ein tolles Gefühl! Doch wie geht es weiter? Bereits während der Ausbildungszeit solltest du dir darüber Gedanken machen, was nach der Ausbildung passieren soll. Als ersten Schritt kannst du um ein Gespräch mit deinem Ausbilder bitten.
Möglichkeiten der Übernahme rechtzeitig klären
Auch wenn du in deinem Ausbildungsbetrieb noch nicht deinen Traumjob gefunden hast, ist es sicherlich sinnvoll noch ein oder zwei Jahre Berufserfahrungen zu sammeln und einer Übernahme zu zustimmen. Im Lebenslauf sieht es auch positiver aus, wenn man von seinem Ausbildungsbetrieb übernommen wurde. Das zeigt, dass du für den Betrieb ein wichtiger Mitarbeiter bist.
In dem letzten halben Jahr der Ausbildungszeit können der Ausbilder und der Azubi eine Übernahme ausmachen. Dabei ist es ratsam, selber aktiv zu werden und auf den Ausbilder zu zugehen. Interesse und Eigeninitiative werden gerne gesehen. Kommt es dann zu einer mündlichen Vereinbarung einer Übernahme, sollte das in jedem Fall auch schriftlich festgehalten und ausgehändigt werden.
Laut § 12 des Berufsbildungsgesetzes ist es nicht rechtens, wenn der Ausbilder bereits zu Beginn der Ausbildung verkündet, dass Azubis übernommen werden. Er kann lediglich die unverbindliche Aussicht darauf stellen. Eine rechtswirksame Übernahme kann erst sechs Monate vor Ausbildungsende vereinbart und schriftlich festgehalten werden. Mit der Übernahme in den ursprünglichen Ausbildungsbetrieb erhältst du einen neuen Arbeitsvertrag, der befristet oder unbefristet sein kann.
Gesetzlicher Anspruch auf Übernahme?
Viele Betriebe übernehmen ihre Azubis gerne, denn sie wissen genau, was sie können und leisten. Schließlich wurden sie vor Ort ausgebildet. Bei großen Konzernen ist die Übernahme von Azubis anteilig natürlich am höchsten. Nicht jedes kleine Unternehmen hat die Kapazitäten für jeden Auszubildenden eine neue Stelle im Betrieb zu schaffen.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Übernahme gibt es in der Regel nicht. Lediglich bei Tarifverträgen, in denen eine Übernahme festgelegt ist, gilt ein Rechtsanspruch.
