Durchgefallen: Was tun?
Prüfung verpatzt – was tun?
Drei Ausbildungsjahre, stressige Prüfungsvorbereitungen, anstrengende Prüfungen und gespannt erwarten Auszubildende das Prüfungsergebnis. 'Durchgefallen' steht auf dem Bescheid! Alles umsonst?
Es kann vielerlei Gründe haben, wieso ein Auszubildender durch die Abschlussprüfung rauscht. Klassische Prüfungsangst, ein Blackout, oder einfach nur schlechte Prüfungsvorbereitung, es gibt viele Gründe für ein Scheitern bei Abschlussprüfungen. Nun ist das recht ärgerlich und mit mehr Aufwand verbunden, doch ist der Zug noch nicht abgefahren.
Zwei Nachprüfungen sind möglich
Im Falle eines Nichtbestehens der Abschlussprüfung, erhältst Du in der Regel Post von der IHK (Industrie- und Handelskammer) oder der Handwerkskammer. In dem schriftlichen Bescheid ist genau aufgelistet, welche Fächer oder Prüfungsabschnitte du nicht bestanden hast. Es gibt zwei Möglichkeiten. Entweder kannst du eine Nachprüfung in den nicht bestandenen Fächern machen, oder Du musst die ganze Abschlussprüfung wiederholen.
Nach § 37 Berufsbildungsgesetz darf eine Abschlussprüfung zweimal wiederholt werden. Dazu darf die Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz § 21 ebenfalls zweimal verlängert werden. Insgesamt jedoch nur um ein Ausbildungsjahr. In der Verlängerungszeit arbeitest du dann ganz regulär weiter in deinem Ausbildungsbetrieb und gehst auch weiterhin zur Berufsschule bis die Wiederholungsprüfungen anstehen. Um das zu beantragen, reicht es meist mit dem Ausbilder zu sprechen und ihm den Wunsch einer Verlängerung mit zu teilen. Dennoch ist es ratsam die Verlängerung schriftlich bei der IHK oder Handwerkskammer einzureichen.
