Üebernahme


Vom Ausbildungsbetrieb übernommen werden

Mit dem Abschlusszeugnis in der Tasche eröffnen sich neue Wege. Einige bewerben sich für noch eine Ausbildung oder hängen ein Studium dran. Manche Betriebe sich für die Üebernahme ihre Auszubildenden und stellen sie als feste Mitarbeiter ein. 

Ausbildung, Abschluss, Üebernahme

Es ist geschafft! Jetzt ist man nicht mehr Azubi, sondern hat eine offzielle Berufsbezeichnung. Sicherlich ein tolles Gefühl! Doch wie geht es weiter mit diesem Beruf? Und was fängt man jetzt als frisch gebackener Ausgebildeter an? Bereits während der Ausbildungszeit sollte sich darüber Gedanken gemacht werden, was nach der Ausbildung passieren soll. Hat es einem im Ausbildungsbetrieb gut gefallen, wäre eine Üebernahme ideal. Dafür ist der erste Schritt, den Ausbilder um ein Gespräch zu bitten.


Möglichkeiten der Üebernahme rechtzeitig klären

In dem letzten halben Jahr der Ausbildungszeit können der Ausbilder und der Azubi eine Üebernahme ausmachen. Dabei ist es ratsam, selber aktiv zu werden und auf den Ausbilder zu zugehen. Interesse und Eigeninitiative werden gerne gesehen. Kommt es dann zu einer mündlichen Vereinbarung einer Üebernahme, sollte das in jedem Fall auch schriftlich festgehalten und ausgehändigt werden.

Selbst wenn der Ausbildungsbetrieb nicht die absolute Traumarbeitsstelle ist, kann es sinnvoll sein, dort noch ein oder zwei Jahre Berufserfahrungen zu sammeln. Wird einem also eine Üebernahme angeboten, liegt es nahe zuzustimmen. Im Lebenslauf sieht es auch positiver aus, wenn man von seinem Ausbildungsbetrieb übernommen wurde. Denn das zeigt, dass man für den Betrieb ein wichtiger Mitarbeiter ist.

Laut § 12 des Berufsbildungsgesetzes ist es nicht rechtens, wenn der Ausbilder bereits zu Beginn der Ausbildung verkündet, dass Azubis übernommen werden. Er kann lediglich die unverbindliche Aussicht auf Üebernahme stellen. Eine rechtswirksame Üebernahme kann erst sechs Monate vor Ausbildungsende vereinbart und schriftlich festgehalten werden. Mit der Üebernahme in den ursprünglichen Ausbildungsbetrieb gibt es einen neuen Arbeitsvertrag, der befristet oder unbefristet sein kann.

Gesetzlicher Anspruch auf Üebernahme?

Viele Betriebe übernehmen ihre Azubis gerne, denn sie wissen genau, was sie können und leisten. Schließlich wurden sie vor Ort ausgebildet. Bei großen Konzernen ist die Üebernahme von Azubis anteilig natürlich am höchsten. Nicht jedes kleine Unternehmen hat die Kapazitäten, für jeden Auszubildenden eine neue Stelle im Betrieb zu schaffen.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Üebernahme gibt es in der Regel nicht. Lediglich bei Tarifverträgen, in denen eine Üebernahme festgelegt ist, gilt ein Rechtsanspruch.

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